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Produktinformationsblatt Ablebensversicherung 2022 (PIBLV20101.2022)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Versichert ist das Ableben der versicherten Person(en).
✔ ✘ durch Selbstmord in den ersten drei Jahren
✘ in Folge von kriegerischen Ereignissen in Österreich
✘
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✔
✔ ✘
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
✔ !
!
Wo bin ich versichert?
✔
Es können eine oder zwei Personen versichert werden. Bei
zwei versicherten Personen wird bei Eintritt des ersten
Todesfalles die Versicherungssumme zum Todeszeitpunkt
fällig und der Versicherungsvertrag endet.
Ablebens-Zusatzversicherung:
Die Ablebens-Zusatzversicherung kann zu einer
Pensionszusatz-Versicherung gem. § 108b EStG
abgeschlossen werden.
Die Versicherungsleistung sowie die Versicherungsdauer
hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab.
Das Ableben
im Zusammenhang mit dem Einsatz von atomaren,
biologischen oder chemischen Waffen oder dem Einsatz
oder der Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder
chemischen Stoffen, zu deren Abwehr oder Bekämpfung
der Einsatz des staatlichen Krisen- und
Katastrophenschutzmanagements oder vergleichbarer
Einrichtungen nötig ist
bei der vorsätzlichen Ausführung oder bei dem Versuch
einer Straftat
Eine nicht gemeldete Gefahrenerhöhung in Bezug auf die
Aufnahme von Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren der
versicherten Person(en) führt zu einer Reduzierung der
Leistung.
Das Ableben in Folge von bereits bestehenden
Vorerkrankungen oder Sondergefahren im Beruf oder in
der Freizeit kann bei Vertragsabschluss vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Ablebensversicherung
Im Ablebensfall erbringt die Oberösterreichische
Versicherung AG eine einmalige Kapitalleistung an den
oder die Bezugsberechtigten (Begünstigten).
Die Oberösterreichische Versicherung AG bietet folgende
Varianten der Ablebensversicherung an:
Ablebensversicherung:
Die Ablebensversicherung kann mit einer während der
Versicherungsdauer gleichbleibenden oder fallenden
Versicherungssumme abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen gemäß § 19 LV-InfoV. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
in Folge einer aktiven Beteiligung an kriegerischen
Ereignissen außerhalb Österreichs
PIBLV20101.2022Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Ablebensversicherung, Ablebens-Zusatzversicherung
Ablebensversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt Ablebensversicherung PIBLV20101.2022, 01.01.2022, Seite 1 von 2 V2021-12, tanar
Welche Verpflichtungen haben ich bzw. meine Bezugsberechtigten?
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Vor dem Zustandekommen des Vertrages besteht vorläufiger Sofortschutz ab dem Einlangen des Antrages in der
Generaldirektion der Oberösterreichischen Versicherung AG (frühestens mit dem beantragten Versicherungsbeginn). Der
Sofortschutz gilt in der Höhe der Versicherungssumme (maximal EUR 100.000) und wenn die versicherten Person(en) voll
arbeitsfähig ist und nicht in ärztlicher Behandlung steht.
Ende:
Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Ablauf der Versicherungsdauer (ohne Kündigung), bei Ableben einer der
versicherten Personen oder wenn Sie kündigen.
müssen die bezugsberechtigten Personen die angeforderten Unterlagen vorlegen.
Juristische Personen:
müssen der Oberösterreichischen Versicherung AG ihre wirtschaftlichen Eigentümer und deren Änderung bekannt geben.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie während der Prämienzahlungsdauer fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Wie: Per Einzugsermächtigung oder Zahlschein – wie vereinbart.
Sie können den Versicherungsvertrag beginnend mit dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres zu jedem Monatsende mit einer
einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (mit Ihrer Unterschrift) kündigen. Bei einer Kündigung zum Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres entfällt die Kündigungsfrist.
Vor Vertragsabschluss müssen Sie
die Oberösterreichische Versicherung AG vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informieren.
sich identifizieren (Vorlage eines Ausweises bzw. Firmenbuchauszugs, Offenlegung von Vertretungs- und
Treuhandverhältnissen, Bekanntgabe, ob Sie eine politisch exponierte Person oder deren Angehöriger sind).
Während der gesamten Versicherungsdauer müssen Sie die Oberösterreichische Versicherung AG
über Änderungen der Gewohnheiten der versicherten Person(en) bezüglich ihres Nikotinkonsums durch Rauchen oder
Inhalieren informieren.
Änderungen der bekannt gegebenen Informationen mitteilen (Name, Adresse, Treuhandverhältnis, Vertretungsverhältnis,
Status politisch exponierte Person,...).
Bei Eintritt des Versicherungsfalls
Produktinformationsblatt Ablebensversicherung PIBLV20101.2022, 01.01.2022, Seite 2 von 2 V2021-12, tanar