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Produktinformationsblatt Begräbniskostenvorsorge 2022 (PIBLV22101.2022)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Versichert ist das Ableben der versicherten Person.
✔ ✘ Straftaten
✘ Kriegsereignisse oder innere Unruhen
✘
✔
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
✔
!
Wo bin ich versichert?
✔
Welche Verpflichtungen haben ich bzw. meine Bezugsberechtigten?
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ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen gemäß § 19 LV-InfoV. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Lebenslange Ablebensversicherung
Das Ableben durch:
Im Ablebensfall erbringt die Oberösterreichische
Versicherung AG die vereinbarte Todesfallleistung
(Versicherungssumme) an den oder die
Bezugsberechtigten (Begünstigten).
Bei Eintritt des Versicherungsfalls
atomare, biologische, chemische oder radioaktive
Katastrophen
Zusätzlich zur vereinbarten Todesfallleistung wird die bis
zum Tod zugeteilte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Bei Ableben der versicherten Person während eines
Auslandsaufenthaltes bezahlt die Oberösterreichische
Versicherung AG zusätzlich die Kosten der Überführung an
den Wohnsitz (bis maximal EUR 30.000).
Die Versicherungssumme vereinbart die Oberösterreichische
Versicherung AG mit Ihnen im Versicherungsvertrag und
kann zwischen EUR 1.000 und EUR 20.000 gewählt werden.
Bei Ableben der versicherten Person in den ersten drei
Jahren (ausgenommen Unfalltod) werden von der
Oberösterreichischen Versicherung AG nicht die
Versicherungssumme, sondern die einbezahlten Prämien
minus Versicherungssteuer und Stückkosten ausbezahlt.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Vor Vertragsabschluss müssen Sie
sich identifizieren (Vorlage eines Ausweises bzw. Firmenbuchauszugs; Offenlegung von Vertretungs- und
Treuhandverhältnissen; Bekanntgabe, ob Sie eine politisch exponierte Person oder deren Angehöriger sind; Bekanntgabe der
Steueransässigkeit).
Während der gesamten Versicherungsdauer müssen Sie die Oberösterreichische Versicherung AG
Änderungen der bekannt gegebenen Informationen mitteilen (Name, Adresse, Steueransässigkeit, Treuhandverhältnis,
Vertretungsverhältnis, Status politisch exponierte Person,...).
PIBLV22101.2022Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Begräbniskostenvorsorge
Begräbniskostenvorsorge
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt Begräbniskostenvorsorge PIBLV22101.2022, 01.07.2022, Seite 1 von 2 V2021-12, wuech
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Ende:
Der Versicherungsschutz endet bei Ableben der versicherten Person oder wenn Sie kündigen.
Sie können den Versicherungsvertrag beginnend mit dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres zu jedem Monatsende mit einer
einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (mit Ihrer Unterschrift) kündigen. Bei einer Kündigung zum Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres entfällt die Kündigungsfrist.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie während der Prämienzahlungsdauer fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Wie: Per Einzugsermächtigung oder Zahlschein – wie vereinbart.
Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Vor dem Zustandekommen des Vertrages besteht vorläufiger Sofortschutz für den Fall des Ablebens durch einen Unfall. Der
Sofortschutz gilt ab dem Einlangen des Antrages in der Generaldirektion der Oberösterreichischen Versicherung AG
(frühestens mit dem beantragten Versicherungsbeginn) und wenn die versicherte Person voll arbeitsfähig ist und nicht in
ärztlicher Behandlung steht.
müssen die bezugsberechtigten Personen die angeforderten Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde, Beleg der Überführungskosten)
vorlegen.
Juristische Personen:
müssen der Oberösterreichischen Versicherung AG ihre wirtschaftlichen Eigentümer und deren Änderung bekannt geben.
Produktinformationsblatt Begräbniskostenvorsorge PIBLV22101.2022, 01.07.2022, Seite 2 von 2 V2021-12, wuech
Produktinformationsblatt Begräbniskostenvorsorge 2021 (PIBLV22101.2021)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Versichert ist das Ableben der versicherten Person.
✔ ✘ Selbstmord in den ersten drei Jahren
✘ Straftaten
✘ Kriegsereignisse oder innere Unruhen
✘
✔
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
!
★
Wo bin ich versichert?
✔
Welche Verpflichtungen haben ich bzw. meine Bezugsberechtigten?
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Die Versicherungsleistung hängt individuell von der
vertraglichen Vereinbarung ab und kann zwischen EUR 1.000
und EUR 15.000 gewählt werden.
atomare, biologische, chemische oder radioaktive
Katastrophen
Bei Ableben der versicherten Person in den ersten drei
Jahren (ausgenommen Unfalltod) werden von der
Oberösterreichischen Versicherung AG nicht die
Versicherungssumme, sondern die einbezahlten Prämien
minus Versicherungssteuer und Stückkosten ausbezahlt.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Vor Vertragsabschluss müssen Sie
sich identifizieren (Vorlage eines Ausweises bzw. Firmenbuchauszugs; Offenlegung von Vertretungs- und
Treuhandverhältnissen; Bekanntgabe, ob Sie eine politisch exponierte Person oder deren Angehöriger sind; Bekanntgabe der
Steueransässigkeit).
Im Ablebensfall erbringt die Oberösterreichische
Versicherung AG die vereinbarte Todesfallleistung
(Versicherungssumme) an den oder die
Bezugsberechtigten (Begünstigten).
Zusätzlich zur vereinbarten Todesfallleistung wird die bis
zum Tod zugeteilte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Es kann zusätzlich versichert sein (abhängig von der
Prämienzahldauer):
Bei Ableben der versicherten Person während eines
Auslandsaufenthaltes bezahlt die Oberösterreichische
Versicherung AG zusätzlich die Kosten der Überführung an
den Wohnsitz (bis maximal EUR 30.000).
Während der gesamten Versicherungsdauer müssen Sie die Oberösterreichische Versicherung AG
Änderungen der bekannt gegebenen Informationen mitteilen (Name, Adresse, Steueransässigkeit, Treuhandverhältnis,
Vertretungsverhältnis, Status politisch exponierte Person,...).
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen gemäß § 19 LV-InfoV. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Lebenslange Ablebensversicherung
Das Ableben durch:
PIBLV22101.2021Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Begräbniskostenvorsorge
Begräbniskostenvorsorge
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt Begräbniskostenvorsorge PIBLV22101.2021, 07.04.2021, Seite 1 von 2 V2020-06, wuech
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Vor dem Zustandekommen des Vertrages besteht vorläufiger Sofortschutz für den Fall des Ablebens durch einen Unfall. Der
Sofortschutz gilt ab dem Einlangen des Antrages in der Generaldirektion der Oberösterreichischen Versicherung AG
(frühestens mit dem beantragten Versicherungsbeginn) und wenn die versicherte Person voll arbeitsfähig ist und nicht in
ärztlicher Behandlung steht.
Ende:
Der Versicherungsschutz endet bei Ableben der versicherten Person oder wenn Sie kündigen.
Sie können den Versicherungsvertrag beginnend mit dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres zu jedem Monatsende mit einer
einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (mit Ihrer Unterschrift) kündigen. Bei einer Kündigung zum Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres entfällt die Kündigungsfrist.
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie während der Prämienzahlungsdauer fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Wie: Per Einzugsermächtigung oder Zahlschein – wie vereinbart.
Beginn:
müssen der Oberösterreichischen Versicherung AG ihre wirtschaftlichen Eigentümer und deren Änderung bekannt geben.
Änderungen der bekannt gegebenen Informationen mitteilen (Name, Adresse, Steueransässigkeit, Treuhandverhältnis,
Vertretungsverhältnis, Status politisch exponierte Person,...).
Bei Eintritt des Versicherungsfalls
müssen die bezugsberechtigten Personen die angeforderten Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde, Beleg der Überführungskosten)
vorlegen.
Juristische Personen:
Produktinformationsblatt Begräbniskostenvorsorge PIBLV22101.2021, 07.04.2021, Seite 2 von 2 V2020-06, wuech