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Tätigkeit an beweglichen Sachen - Beförderung (AH3844.12)
aller Art;
1.2. einer Beförderung durch Hand.
2. Nicht versichert bleiben insbesondere
2.1. Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen
entliehen, gemietet [...] oder die für ihn handelnden Personen
in Verwahrung genommen haben (Art 7.10.2 AHVB);
2.3. Schäden an Sachen, deren Besitz dem Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden
Personen im
Gebrauchte Maschinen Neuwert (TRNW-08)
Versicherungswert
Versicherungswert ist der Neuwert der versicherten Sache, das ist der gemeine Handelswert oder
in dessen Ermangelung der Anschaffungspreis einer gleichartigen Sache, und zwar in beiden
Versicherungsbedingungen für die ExistenzKaskoversicherung-2016 (VBEK2016)
Voraussetzungen des § 11a VersVG
(siehe Anhang), die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder
untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der [...] e) und zumutbare Heilbehandlungen
vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung
erwarten lassen. Als zumutbar sind solche Heilbehandlungen anzusehen, die im [...] oder behandelnden Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen
Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge (Gesundheitsdienstleister)
über Diagnose sowie Art und Dauer der Behandlung, sofern
Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz (AH100)
Gartenanlagen. Ein im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der
versicherten Liegenschaft vorhandener Privatbadestrand ist mitversichert;
1.2. aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und [...] rs und des Hausbesorgers;
2.3. jener Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn handeln, sofern diese
Tätigkeit nicht in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes erfolgt;
2.4. jener Personen [...] Sozialversicherungsgesetze unter gleichgestellten, beauftragten Personen gemäß den Punkten
2.1. bis 2.4. handelt.
3. Bei Schäden durch Witterungsniederschläge an Tapeten, Zimmermalereien, Zierstukkaturen,
Wan
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19)
abgibt oder Handlung setzt.
5.4.2 Ist ein Schaden auf eine Unterlassung zurückzuführen, so gilt der Verstoß im Zweifel in dem
Zeitpunkt als gesetzt, in dem die versäumte Handlung spätestens hätte [...] Versicherungsfall
2.1. Definition: Abweichend von Art 1 AHVB ist Versicherungsfall ein Verstoß (Handlung oder
Unterlassung), der den versicherten Tätigkeiten entspringt und aus welchem dem
[...] einem anderen Versicherer gegeben ist.
Als bekannt gilt ein Verstoß auch dann, wenn eine Handlung oder Unterlassung vom
Versicherungsnehmer als objektiv fehlerhaft erkannt wurde, auch wenn