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Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2012.1 (VBRIS2012.1)
ab Fälligkeit der
Leistung.
§ 14 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde mit den Beilagen "Rechnungsgrundlagen
und Kosten" und "Rückkaufswerte und pr [...] n in gleicher Weise.
(4) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Prämienanteile und Kosten nach Absatz 1 sind Teil
der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können [...] Verpfändung und Abtretung
§ 11 Erklärungen
§ 12 Bezugsberechtigung
§ 13 Verjährung
§ 14 Vertragsgrundlagen
§ 15 Anwendbares Recht
§ 16 Aufsichtsbehörde
§ 17 Erfüllungsort
§ 18 Rentenwahlrecht
Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2009.2 (VBRIS2009.2)
ab Fälligkeit der
Leistung.
§ 14 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde mit den Beilagen "Rechnungsgrundlagen
und Kosten" und "Rückkaufswerte und pr [...] n in gleicher Weise.
(4) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Prämienanteile und Kosten nach Absatz 1 sind Teil
der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können [...] Verpfändung und Abtretung
§ 11 Erklärungen
§ 12 Bezugsberechtigung
§ 13 Verjährung
§ 14 Vertragsgrundlagen
§ 15 Anwendbares Recht
§ 16 Aufsichtsbehörde
§ 17 Erfüllungsort
§ 18 Rentenwahlrecht
Rückstauschäden (LW5135.18)
umme auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
Grundwasser
Hochwasser
Überschwemmung
Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung.
Oberösterreichische Versicherung AG - [...]
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW5135.18
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude
Rückstauschäden (LW1135.15)
auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
- Grundwasser
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung.
Oberösterreichische Versicherung AG [...]
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW1135.15
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude
Dachlawinen und abrutschende Schneelast (DH1200.15)
abrutschen.
Nicht versichert gelten die gemäß Artikel 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD
im Freien am Grundstück des Versicherungsortes versicherten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung [...]
HAUSHALT - Dachlawinen und abrutschende Schneelast - DH1200.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Haushaltversicherung (ABH bzw. ABHD) erstreckt sich der