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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2024)
Versicherung durch ein Kriegsereignis
oder durch eine behördliche Maßnahme aus Anlass eines Krieges weg oder ist der Wegfall des
Interesses die unvermeidliche Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer [...] utz
versicherte Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch
in deren Haltung stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] gem. Artikel 2.1., die zwar während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren behauptete Ursache jedoch in die Zeit vor
Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2020)
Versicherung durch ein Kriegsereignis
oder durch eine behördliche Maßnahme aus Anlaß eines Krieges weg oder ist der Wegfall des
Interesses die unvermeidliche Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer [...] utz
versicherte Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch
in deren Haltung stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] gem. Artikel 2.1., die zwar während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren behauptete Ursache jedoch in die Zeit vor
Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2020.21)
Versicherung durch ein Kriegsereignis
oder durch eine behördliche Maßnahme aus Anlass eines Krieges weg oder ist der Wegfall des
Interesses die unvermeidliche Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer [...] utz
versicherte Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch
in deren Haltung stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] gem. Artikel 2.1., die zwar während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren behauptete Ursache jedoch in die Zeit vor
Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur
Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2019)
mitversicherter Unternehmen
deren leitende Angestellte im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes in der jeweils
geltenden Fassung
deren Gesamtverantwortliche für den IT-Bereich
deren Verantwortliche für den [...] insbesondere aus dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG);
12. Schäden aufgrund von Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung,
einschließlich aller Gewalthandlungen politischer Organisationen und allen [...] Versicherungsfälle weltweit.
1. Dies gilt jedoch nur, soweit die Ansprüche in EWR-Staaten und nach deren Recht (mit der
Ausnahme des Internationalen Privatrechts) geltend gemacht werden.
2. Für Betriebsstätten
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2015)
Versicherungsvertrag durch den Versicherungs-
nehmer oder die versicherten Personen selbst oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im
Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers oder der [...] ng der
konsularischen Vertretung beschaffen, stellt der Versicherer die Verbindung zu deren Haus-
bank her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem [...] in eine besondere Notlage, die im Artikel 8
Pkt. 3.1. bis 3.15. nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um einen
erheblichen Nachteil für Gesundheit oder Vermögen