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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2024)
Versicherungsfalles gilt der
Eintritt dieses Schadenereignisses.
Bei Schäden infolge einer Umweltstörung, die auf einen vom ordnungsgemäßen,
störungsfreien Betriebsgeschehen abweichenden, einzelnen [...] Versicherungsfall. Als Zeitpunkt des
Versicherungsfalles gilt der Eintritt dieses Störfalles.
Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern.
2. Im Beratun [...] Privatbereich (Artikel 19.1.1. ARB);
Versicherungsschutz für Versicherungsfälle,
die weltweit eingetreten sind, sofern die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa (im
geographischen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2023)
Versicherungsfalles gilt der
Eintritt dieses Schadenereignisses.
Bei Schäden infolge einer Umweltstörung, die auf einen vom ordnungsgemäßen,
störungsfreien Betriebsgeschehen abweichenden, einzelnen [...] Versicherungsfall. Als Zeitpunkt des
Versicherungsfalles gilt der Eintritt dieses Störfalles.
Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern.
2. Im Beratun [...] Privatbereich (Artikel 19.1.1. ARB);
Versicherungsschutz für Versicherungsfälle,
die weltweit eingetreten sind, sofern die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa (im
geographischen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2020.21)
Versicherungsfalles gilt der
Eintritt dieses Schadenereignisses.
Bei Schäden infolge einer Umweltstörung, die auf einen vom ordnungsgemäßen,
störungsfreien Betriebsgeschehen abweichenden, einzelnen [...] Versicherungsfall. Als Zeitpunkt des
Versicherungsfalles gilt der Eintritt dieses Störfalles.
Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern.
2. Im Beratun [...] Privatbereich (Artikel 19.1.1. ARB);
Versicherungsschutz für Versicherungsfälle,
die weltweit eingetreten sind, sofern die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa (im
geographischen
Allgemeine Bedingungen Cyberversicherung 2023 (ABC2023)
Artikel 3 Örtlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für Versicherungsfälle weltweit.
Dies gilt jedoch nur, soweit die Ansprüche in EWR-Staaten und nach deren Recht (mit der
Ausnahme
Reparaturverglasungskosten (Gl1204.18)
und
Innenverglasung bis zur vereinbarten und auf der Polizze angeführten Höchstentschädigung von
EUR 400,00 je Einzelscheibe.
Wird die Höchstentschädigung je Einzelscheibe tatsächlich überschritten, werden