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Steuerliche RegelungVariante: 4% VersSt, keine Nachverst., Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-3)
Besondere steuerliche Regelungen:
In den Prämien ist die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 % enthalten.
Kapitalleistungen aus dieser Lebensversicherung unterliegen nicht der Lohn- und
Einkommen
Vorsteuerabzug im Schadenfall (AHo003.16)
Vorsteuerabzug im Schadenfall - AHo003.16
Der Versicherungsnehmer ist nach eigenen Angaben buchführungspflichtig oder hat sich zur Um-
satzsteuerbuchführung verpflichtet. In einem Schadenfall wird d
Organ OH003 (OH003)
AMTSHAFTPFLICHT - Organ - OH003
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
Ansprüche wegen Schäden
aus der Haltung, dem Lenken und dem Gebrauch von Luft- und Wasserfahrzeugen sowie
von Kraftfahrzeug
versicherte Kosten (Nebenkosten) (LW2101.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherte Kosten (Nebenkosten) - LW2101.16
Gemäß Art. 3 Punkt 2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Abbruch- und Aufräum-
kosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Ents
Seilbahnen und Sessellifte; Blitzschäden am Seil (FBU22.17)
FEUER-BU - Seilbahnen und Sessellifte; Blitzschäden am Seil - FBU22
Betriebsunterbrechungsschäden, welche durch Blitzschlag am Seil verursacht wurden, sind nur
dann ersatzpflichtig, wenn das Seil du