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Organ OH001 (OH001)
AMTSHAFTPFLICHT - Organ - OH001
Bedingt die Funktion eines Organes eine Tätigkeit auch für andere Rechtsträger, ist sie nach
Maßgabe der AVBO mitversichert.
Im Rahmen der Versicherungssumme entfäll
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen (VBRIS1977)
erlangt hat.
- 2 -
§ 9. Deckung von Sondergefahren
A) Kriegsgefahr, Aufruhr, Aufstand
(1) Wird die Republik Österreich in einen Krieg verwickelt, so wird die
Versicherungsaufsichtsbehörde bestimmen [...] werden, vorausgesetzt, daß das
Ableben nicht auf Kriegsereignisse zurückzuführen ist, für die gemäß Absatz A der Versicherer die
Gefahr des Kriegssterbefalles nicht übernommen hat. Ist das Ableben des Ve [...] teilgenommen hat, oder wenn das Ableben auf Kriegsereignisse
zurückzuführen ist, für die gemäß Absatz A der Versicherer die Gefahr des Kriegssterbefalles nicht
übernommen hat, so ist der Versicherer
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen - 1977 E (VBRIS1977E)
Kenntnis erlangt hat.
§ 9 Deckung von Sondergefahren
A) Kriegsgefahr, Aufruhr, Aufstand
- 2 -
(1) Wird die Republik Österreich in einen Krieg verwickelt, so wird die
Versicherungsaufsichtsbehörde [...] werden, vorausgesetzt, daß das
Ableben nicht auf Kriegsereignisse zurückzuführen ist, für die gemäß Absatz A der Versicherer die
Gefahr des Kriegssterbefalles nicht übernommen hat. Ist das Ableben des Ve [...] teilgenommen hat, oder wenn das Ableben auf Kriegsereignisse
zurückzuführen ist, für die gemäß Absatz A der Versicherer die Gefahr des Kriegssterbefalles nicht
übernommen hat, so ist der Versicherer
Organ OH002 (OH002)
AMTSHAFTPFLICHT - Organ - OH002
Im Rahmen der Versicherungssumme entfällt die im Art. 5 AVBO für einen Personenschaden, den
ein einzelner erlitten hat, vorgesehene Leistungsbeschränkung.
Oberösterr
Steuerliche RegelungZusatztext: Absetzbarkeit ohne Nachverst (STLV2014-6)
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG
1988 innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge geltend machen. Die dafür
notwendigen Be