Suche
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2018)
Versicherungsfalles gilt der
Eintritt dieses Schadenereignisses.
Bei Schäden infolge einer Umweltstörung, die auf einen vom ordnungsgemäßen,
störungsfreien Betriebsgeschehen abweichenden, einzelnen [...] Versicherungsfall. Als Zeitpunkt des
Versicherungsfalles gilt der Eintritt dieses Störfalles.
Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern.
2. Im Beratun
Sachschäden durch Umweltstörung - Ausbreitungsrisiko EU (AH3467.12) (AH3467.12)
Art 6 AHVB (Sachschäden durch Umwelt-
störung) Versicherungsschutz, wenn sich der Vorfall in Österreich ereignet hat und die
schädigenden Folgen der Umweltstörung in den unmittelbar angrenzenden [...]
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Sachschäden durch Umweltstörung; Ausbreitungs-
risiko in die angrenzenden Mitgliedsstaaten der EU, Schweiz und Liechtenstein -
AH3467.12
1. Abweichend von Art 3 AHVB besteht [...] Abweichend von Art 3 AHVB besteht Versicherungsschutz auch für Personenschäden durch
Umweltstörung im Sinne des Art 6 AHVB, wenn die Ursache für den Versicherungsfall in
Österreich gesetzt
Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt (AH1002.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt -
AH1002.15
In Erweiterung von Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB sind Sachschäden am
Erdreich des Versicherungsgr [...] undstückes und an versicherten Gebäudebestandteilen durch
Umweltstörung infolge Mineralölaustritt bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Versicherungssumme auf Erstes Risiko mit
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2024)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG (AWB2024)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachver-
sicherung (ABS) in der
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) (AOETB2011)
ALLGEMEINE ÖSTERREICHISCHE TRANSPORTVERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN
(AÖTB 2011)
ALLGEMEINER TEIL
PRÄAMBEL
Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des Artikels 14 in diesen Bedingungen
gleichgestellt