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Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DES BAUHERREN-, BAUUNTERNEHMER- UND
BAUHANDWERKERRISIKOS (BW1-95.1)
Art. 1 - Art und Gegenstand der Versicherung:
Die Bauwesenver
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung von Rentenversicherungen während der Rentenzahlung - 2005 (GBRENTRZ2005)
BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWINNBETEILIGUNG VON
RENTENVERSICHERUNGEN WÄHREND DER RENTENZAHLUNG - 2005
(GBRENTRZ2005)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
§ 2 Wie sind Sie am Gewinn beteili
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand zum Verkehrswert (Fe5831.16)
FEUER - Kraftfahrzeuge, ruhend und fahrend zum Verkehrswert - Fe5831.16
Die Kraftfahrzeuge sind im ruhenden und fahrenden Zustand innerhalb Europas im geografischen
Sinnversichert. Gemäß Art. 6 Punk
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.16)
STURM - Regen-, Schnee- und Schmelzwasser - St5101.16
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Abweichend von Artikel 2 Pkt. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB gelten von außen auf
die versicherte
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe2114.18)
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und
Infrastruktur am Grundstück - Fe2114.18
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete