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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung EF95 (EF95)
Aussperrung.
2.4 Der Versicherer haftet nicht für Schäden, die durch
a) Krieg, Neutralitätsverletzung, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,
Rebellion oder Verfügung [...] Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden;
b) Schäden an Fahrzeugen;
c) Schäden an Wegen, Straßen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF99)
Aussperrung.
2.4 Der Versicherer haftet nicht für Schäden, die durch
a) Krieg, Neutralitätsverletzung, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,
Rebellion oder Verfügung [...] Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden;
b) Schäden an Fahrzeugen;
c) Schäden an Wegen, Straßen
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges, kriegsähnlicher Ereignisse und die Gefahren, die sich
unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen er-
geben [...] Reklama-
tion keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähn-
liche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört sein, so verlängert sich die Frist [...] Bedingungen gleichgestellt:
der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versiche-
rungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges, kriegsähnlicher Ereignisse und die Gefahren, die sich
unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen er-
geben [...] Reklama-
tion keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Kann die Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähn-
liche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört sein, so verlängert sich die Frist [...] Bedingungen gleichgestellt:
der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versiche-
rungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91) (AWK91)
Gefahren des Krieges, des Bürgerkrieges, kriegsähnlicher Ereignisse und die Gefahren, die
sich unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von Kriegswerkzeu-
gen ergeben [...] hilfsweise durch die diploma-
tische oder konsularische Vertretung der Republik Österreich, in deren Bereich sich die Sachen bef-
inden - ernennen lassen. Können sich die Sachverständigen über die