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Versicherungsbedingungen der Fondsgebundenen Rentenversicherung (OPPORTUNITAS) - 2005 (VBOPPORT2005)
Fondsanteile ausreicht, um die fälligen Kosten (§ 16) zu finanzieren. Sobald der Wert der Fondsanteile
nicht mehr ausreicht, diese Kosten zu finanzieren, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen auf
[...] oder
- durch eine neue oder geänderte Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, der
Finanzbehörden sowie der Kartellbehörden oder
- durch kartell- oder aufsichtsbehördliche Bea [...] Ansparphase und aus dem im
Versicherungsschein angegebenen Rentenfaktor. Der Rentenfaktor ermittelt sich anhand der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Annahmen zur Sterbewahrscheinlichkeit (Sterbetafeln)
Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2009.2 (VBRIS2009.2)
Tarif (Geschäftsplan)
ist eine der Finanzmarktaufsicht vorgelegte, detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und [...] kriegerischen Handlungen,
- infolge Teilnahme an Unruhen auf Seiten der Unruhestifter oder
- durch die Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich
strafbarer Handlungen , für die [...] Ablebensrisikoversicherung - 2009
VBRIS2009.2
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2
Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2012.1 (VBRIS2012.1)
Tarif (Geschäftsplan)
ist eine der Finanzmarktaufsicht vorgelegte, detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und [...] kriegerischen Handlungen,
- infolge Teilnahme an Unruhen auf Seiten der Unruhestifter oder
- durch die Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich
strafbarer Handlungen , für die [...] Ablebensrisikoversicherung - 2012.1
VBRIS2012.1
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der klassischen Er- und Ablebensversicherungen - 2009 (GBKLV2009)
Gewinnplan wurde auf Basis der
Verordnung der Finanzmarktaufsicht über die Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung erstellt und
der Finanzmarktaufsicht vorgelegt.
(2) An jedem Bilanzstichtag wird [...] Vertragslaufzeit garantiert und muss unter Berücksichtigung der
Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht vorsichtig festgelegt werden. Aus diesem Grund können
sich aus der Veranlagung des Sparanteiles [...] nteil.
Der Zinsgewinnanteil zum Bilanzstichtag wird auf Basis der in jenem Versicherungsjahr vorhandenen
Deckungsrückstellung berechnet, in das der jeweilige Bilanzstichtag fällt. Dazu wird monatlich
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der klassischen Rentenversicherung während der Aufschubdauer - 2009 (GBRENTAU2009)
Gewinnplan wurde auf Basis der
Verordnung der Finanzmarktaufsicht über die Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung erstellt und
der Finanzmarktaufsicht vorgelegt.
(2) An jedem Bilanzstichtag wird [...] Vertragslaufzeit garantiert und muss unter Berücksichtigung der
Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht vorsichtig festgelegt werden. Aus diesem Grund können
sich aus der Veranlagung des Sparanteiles [...] nteil.
Der Zinsgewinnanteil zum Bilanzstichtag wird auf Basis der in jenem Versicherungsjahr vorhandenen
Deckungsrückstellung berechnet, in das der jeweilige Bilanzstichtag fällt. Dazu wird monatlich