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Schäden an Fahrzeugen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion (AH326) (AH326)
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verpflichtungen aus Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion an Fahrzeugen, die der Versi-
cherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen in Verwahrug genommen haben, sei es auch
ALHB1995 (ALHB1995)
g?
Artikel 11 Wer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles kündigen? Was gilt bei Wegfall des versi-
cherten Risikos? Was gilt bei Veräußerung des versicherten Luftfahrzeuges oder Luftfahrt- [...] Sa-
chen beschädigt oder zerstört werden oder ein Vermögensschaden verursacht wird, der auf einen versi-
cherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist.
Prüfflüge (Flüge zur [...]
1.12. aus Arbeitsunfällen (im Sinne der Sozialversicherungsgesetze) von Arbeitnehmern des Versi-
cherungsnehmers oder Halters. Forderungen eines Sozialversicherungsträgers gegen den Arbeit-
USP-B99 (USP-B99)
oder
b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versi-
cherungsnehmers geänderte Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage nicht dem [...] bisherigen Indexaufwertungen angenommen hat.
3. Darüber hinaus gelten jeweils nur für die angeführten Versi-
cherungsverträge die nachfolgenden Versicherungsbedingungen
und Klauseln bzw. Zusatzdeckungen [...] .
- Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von versicherten Sachen, die als Folge eines versi-
cherten Schadenereignisses radioaktiv verunreinigt (kontaminiert) wurden - sofern diese Maßnahmen
ANP (ANP)
Anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden Bestimmungen des Versi-
cherungsvertragsgesetzes in der unter Punkt 1. zitierten Fassung.
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ZI6 (ZI6)
4. Die versicherten Sachen sind nur innerhalb der in der Polizze genannten Behältnisse versi-
chert.
b) Bei Versicherung der Aufgebots- und Wiederherstellungskosten:
Soweit für [...]
b) Die an der Versicherung mitbeteiligten Versicherer erkennen die gegen den federführenden Versi-
cherer rechtskräftig gewordene Entscheidung gegenüber dem Versicherungsnehmer sowie die vom [...] Ver-
sicherungsnehmer berechtigt und auf Verlangen des federführenden oder eines mitbeteiligten Versi-
cherers verpflichtet, die Klage auf diesen zweiten, erforderlichenfalls auch auf einen dritten