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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
für maximal 10 Tage ab Verlassen des Wohnsitzes.
Artikel 3: Örtlicher Geltungsbereich
Es gilt weltweiter Versicherungsschutz, sofern bei den einzelnen Leistungen aus dem gegenständlichen
Versicherungsvertrag [...] Unterstützung bei der Sperrung sämtlicher
gestohlener/verlorener Kreditkarten.
Geltungsbereich: weltweit für Bank- und Kreditkarten, die von österreichischen Bank- und
Kreditinstitutionen ausgegeben wurden [...] Kontakt zum
jeweiligen österreichischen Mobilfunk-Anbieter hergestellt wird.
Geltungsbereich: weltweit, sofern es sich um einen österreichische Mobilfunk-Anbieter handelt.
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KSS Info & Service-4.U. (KSSIS4U2011)
maximal 10 Tage ab Verlassen des Wohnsitzes.
Artikel 3: Örtlicher Geltungsbereich
Es gilt weltweiter Versicherungsschutz, sofern bei den einzelnen Leistungen aus dem gegenständlichen
Versicherungsvertrag [...] Unterstützung bei der Sperrung sämtlicher
gestohlener/verlorener Kreditkarten.
Geltungsbereich: weltweit für Bank- und Kreditkarten, die von österreichischen Bank- und
Kreditinstitutionen ausgegeben wurden [...] Kontakt zum
jeweiligen österreichischen Mobilfunk-Anbieter hergestellt wird.
Geltungsbereich: weltweit, sofern es sich um einen österreichische Mobilfunk-Anbieter handelt.
2.7. Dolmetscherdienste
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.21)
ngsnehmers geltend machen.
Artikel 5 - Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern bei den einzelnen Leistungen aus dem
gegenständlichen Versicherungsvertrag (siehe Art.6) [...] -- pro
Nacht für maximal vier Nächte für den Besuch einer nahestehenden Person.
Geltungsbereich: weltweit
4.3. Hilfestellung im Todesfall
Nach einem tödlichen Unfall der versicherten Person organisiert [...] entstehenden Kosten bis zur Höhe der ansonsten anfallenden
Überführungskosten.
Geltungsbereich: weltweit
4.4. Behandlungskosten
Erleidet die versicherte Person einen Unfall, sorgt der Versicherer für
Schutzengel Unfall (KS1501.21)
ngsnehmers geltend machen.
Artikel 5 - Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern bei den einzelnen Leistungen aus dem
gegenständlichen Versicherungsvertrag (siehe Art.6) [...] -- pro
Nacht für maximal vier Nächte für den Besuch einer nahestehenden Person.
Geltungsbereich: weltweit
4.3. Hilfestellung im Todesfall
Nach einem tödlichen Unfall der versicherten Person organisiert [...] entstehenden Kosten bis zur Höhe der ansonsten anfallenden
Überführungskosten.
Geltungsbereich: weltweit
4.4. Behandlungskosten
Erleidet die versicherte Person einen Unfall, sorgt der Versicherer für
Schutzengel Unfall (KS1501.16)
ngsnehmers geltend machen.
Artikel 5 - Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern bei den einzelnen Leistungen aus dem
gegenständlichen Versicherungsvertrag (siehe Art.6) [...] -- pro
Nacht für maximal vier Nächte für den Besuch einer nahestehenden Person.
Geltungsbereich: weltweit
4.3. Hilfestellung im Todesfall
Nach einem tödlichen Unfall der versicherten Person organisiert [...] entstehenden Kosten bis zur Höhe der ansonsten anfallenden
Überführungskosten.
Geltungsbereich: weltweit
4.4. Behandlungskosten
Erleidet die versicherte Person einen Unfall, sorgt der Versicherer für