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Leistungsübersicht Hinterbliebenenschutz
oder dem Einsatz oder der Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements oder [...] 1.000 und EUR 20.000 gewählt werden. Was ist nicht versichert? Das Ableben durch Straftaten Kriegsereignisse oder innere Unruhen atomare, biologische, chemische oder radioaktive Katastrophen Gibt es D
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2020)
digkeit ankommt, oder
ihren Trainingsfahrten entstehen
die mit Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignissen,
Verfügung von hoher Hand und Erdbeben ursächlich
zusammenhängen
Bei grob fahrlässiger
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2018)
unbekanntes Fahrzeug*
* nicht versicherbar bei LKW und Motorrad
die mit Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignissen,
Verfügung von hoher Hand und Erdbeben ursächlich
zusammenhängen
Bei grob fahrlässiger
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2024) (AECBU2024)
Sachschaden:
Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von:
3.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken, [...] Der Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.1. bis 3.6.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer
Besondere Bedingungen zur Austellungsversicherung - Regionalmuseen (TRKUM-08)
Folgeschäden;
Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg,9.
Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr;
Schäden durch Beschlagnahme, V [...] dürfen nach Antragstellung ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung1.
vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Über dennoch vorgenommene oder
gestattete Gefahrerhöhungen informieren [...] enthalten:3.
in Verzeichnis der zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Sachena.
sowie deren Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
bei beschädigten Sachen die notwendigen R