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Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.12)
Zusatzbedingungen für die Leitungswasserversicherung von LW3015.12
industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherte Sachen
1.1. Gebäud
Zus.bed. f. d. Leitungswasservers. von ind., gew. u. sonst. Betrieben (ZBW-IG03)
Zusatzbedingungen für die Leitungswasserversicherung von
industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben
(ZBW-IG03)
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherte Sachen
1.1. Gebäude
1.2. B
ZBW-IG98 (ZBW-IG98)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG
VON INDUSTRIELLEN, GEWERBLICHEN UND SONSTIGEN
BETRIEBEN (ZBW-IG98)
1. Versicherte Sachen
Wenn in der Polizze
ZuHaus Grundschutz (ZHG-98)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht und die Schadenursache nicht am KFZ selbst liegt.
Mitversichert gelten auch
ZuHaus Grundschutz (ZHG-97)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZHG-97
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-GRUNDSCHUTZ
Der ZuHaus-Grundschutz ist eine Bündelversicherung von m