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Reisegepäck (H51.1)
HAUSHALT H51.1
ERGÄNZUNG/ERWEITERUNG DES ARTIKEL 3 DER ABH 2001
UNTER NACHFOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN BESTEHT
Mitversicherung von Reisegepäck (H51)
HAUSHALT H51
ERGÄNZUNG/ERWEITERUNG DES ARTIKEL 3 DER ABH 89-95
UNTER NACHFOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN BEST
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-02.1)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht.
Mitversichert gelten auch Kraftfahrzeuge des/der in häuslicher Gemeinschaft
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-02)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht.
Mitversichert gelten auch Kraftfahrzeuge des/der in häuslicher Gemeinschaft
ZuHaus Komfortschutz (ZHK-98)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht und die Schadenursache nicht am KFZ selbst liegt.
Mitversichert gelten auch