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GP-FBU-98 (GP-FBU-98)
Voraussetzung für die Gewährung dieses Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERER
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
Für bewegliche Sachen gilt die Versicherung in Gebäuden in ganz Österreich, soweit die versi-
cherten Sachen nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
3. Versicherungswert
Vereinbarung zur prämienfreien Rohbaudeckung (ZHR)
berech-
tigt, die Prämie für den Zeitraum des tatsächlich für die Rohbaudauer gewährten prämienfreien Versi-
cherungsschutzes samt laufzeitabhängigen Prämiennachlass nach Maßgabe des Punktes 9 der Allgemeinen
Keine-Sorgen-Schutzengel KFZ (KSKFZ2001) (KSKFZ2001)
2. Versicherungsschutz wird im jeweiligen Versicherungsfall im Umfang und nach Maßgabe dieser Versi-
cherungsbedingungen geboten.
Artikel 2:
Abwicklung, Beauftragung von Dritten, Voraussetzungen [...] Versiche-
rungsnehmer zu. Mitversicherte Personen können Deckungsansprüche aus dem gegenständlichen Versi-
cherungsvertrag gegenüber dem Versicherer nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers geltend [...]
Ist das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall von der Strasse abgekommen, sorgt der Versi-
cherer für seine Bergung einschließlich Gepäck und des nicht gewerblich beförderten Gutes
PUKFZ (PUKFZ)
2. Versicherungsschutz wird im jeweiligen Versicherungsfall im Umfang und nach Maßgabe dieser Versi-
cherungsbedingungen geboten.
Artikel 2:
Abwicklung, Beauftragung von Dritten, Voraussetzungen [...] Versiche-
rungsnehmer zu. Mitversicherte Personen können Deckungsansprüche aus dem gegenständlichen Versi-
cherungsvertrag gegenüber dem Versicherer nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers geltend [...] und
ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an Ort und Stelle nicht möglich, sorgt der Versi-
cherer für das Abschleppen des Fahrzeuges einschließlich Gepäck und des nicht gewerblich beför-