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Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB84) (AFB84)
Schadenfall nach Maßgabe des Art. 6,
c) durch Absturz und Anprall von bemannten Luftfahrzeugen, deren Teile und Ladung entstandene
Zertrümmerungsschäden,
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d) Schäden durch [...] für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehengebliebener
Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestatteten Ablage-
rungsstätte zu verstehen.
Unter [...] Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, daß der Schaden mit diesen Er-
eignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer
Allgem. Bed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (AECBU2003)
Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken [...] Der Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.1. bis 3.6.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht, obliegt dem Versicherungsnehmer [...] echung erbracht worden wäre.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne erhebliche
Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, nicht als Betriebsunterbrechung
Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 2007 (AWK2007)
e) Lack-, Kratz- und Schrammschäden
f) durch behördliche oder gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
g) verursacht durch Bearbeitung
h) verursacht durch Abhandenkommen, Verlieren [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber
zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Leistungsfreiheit
des Versicherers (§ 6 Abs. [...] Eintritt des Versicherungsfalles
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt
des Versicherungsfalles die Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 6 Abs
Allgemeine Bedinungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91.1)
t weniger als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch bei Ablauf.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungs-
nehmers gehört (Verbraucherverträge) [...] hilfsweise durch die diploma-
tische oder konsularische Vertretung der Republik Österreich, in deren Bereich sich die Sachen bef-
inden - ernennen lassen. Können sich die Sachverständigen über die
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91) (AWK91)
hilfsweise durch die diploma-
tische oder konsularische Vertretung der Republik Österreich, in deren Bereich sich die Sachen bef-
inden - ernennen lassen. Können sich die Sachverständigen über die