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VBKV-94 (VBKV-94)
z?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versi-
cherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer nuklearen
VBKAP-95.1 (VBKAP-95.1)
z?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versi-
cherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer nuklearen
UPG-95 (UPG-95)
oder
b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versi-
cherungsnehmers geänderte Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage nicht dem
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Landwirte (RS120) (RS120)
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chen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, soweit sich diese nicht auf den versi-
cherten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bezieht.
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Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
b) durch sie Gewinn oder fortlaufende Betriebsauslagen erwirtschaftet werden, die nicht versi-
chert sind,
c) sie mit der Entschädigung zusammen die Versicherungssumme übersteigen [...] ABS:
Nach Eintritt des Unterbrechungsschadens vermindert sich die Haftungssumme für den Rest der Versi-
cherungsperiode um den Betrag der Entschädigung, es sei denn, daß der Versicherungsnehmer unverzüg- [...] Erhö-
hung der Haftungssumme auf den ursprünglichen Betrag entsprechende Prämie bis zum Ablauf der Versi-
cherungsperiode nachzahlt. Mit Beginn der nachfolgenden Versicherungsperiode gelten wieder die