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Schlossänderungskosten nach Einbruch oder Raub (H45.1)
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 2.2.7. der ABH sind Kosten für notwendige Schloßänderungen der Versi-
cherungsräumlichkeiten bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze angeführten Versicherungs-
UPB-St-95 (UPB-St-95)
beiten.
- Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von versicherten Sachen, die als Folge eines versi-
cherten Schadenereignisses radioaktiv verunreinigt (kontaminiert) wurden - sofern diese Maßnahmen
RS828 (RS828)
Mitversichert sind, soferne sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind, auch der mit dem Versi-
cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjäh-
RD828 (RD828)
Mitversichert sind, soferne sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind, auch der mit dem Versi-
cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjäh-
Kraftfahrzeuge (ZHF17.1)
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand auf dem Versi-
cherungsgrundstück des Versicherungsnehmers sind bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze