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Mitversicherung von Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand (ZHF17)
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand auf dem Versi-
cherungsgrundstück des Versicherungsnehmers sind bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90) (AFBUB90)
bis
24 Monate innerhalb von 24 Monaten erwirtschaften würde. Die Versicherungssumme hat dem Versi-
cherungswert zu entsprechen.
2. Soll bei Erzeugungsbetrieben der Gewinn aus auf Lager [...] Fällen
haftet der Versicherer für die den gewählten Haftungszeiten entsprechenden Teile der Versi-
cherungssummen (=Haftungssummen). Für die Berechnung dieser von den Versicherungssummen abwei- [...]
Nach Eintritt des Unterbrechungsschadens vermindert sich die Haftungssumme für den Rest der Versi-
cherungsperiode um den Betrag der Entschädigung, es sei denn, daß der Versicherungsnehmer unverzüg-
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90-95) (AFBUB90-95)
bis
24 Monate innerhalb von 24 Monaten erwirtschaften würde. Die Versicherungssumme hat dem Versi-
cherungswert zu entsprechen.
2. Soll bei Erzeugungsbetrieben der Gewinn aus auf Lager [...] Fällen
haftet der Versicherer für die den gewählten Haftungszeiten entsprechenden Teile der Versi-
cherungssummen (=Haftungssummen). Für die Berechnung dieser von den Versicherungssummen abwei- [...]
Nach Eintritt des Unterbrechungsschadens vermindert sich die Haftungssumme für den Rest der Versi-
cherungsperiode um den Betrag der Entschädigung, es sei denn, daß der Versicherungsnehmer unverzüg-
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
gsforderung eine Forderung, die ihm gegen den Versi-
cherungsnehemr zusteht, insoweit aufrechnen, als sie auf der für den Versicherten genommenen Versi-
cherung beruht.
§ 15 Anzeigepflicht bei [...] glei-
chen Bedingungen wie im Raum, zuzüglich der Gefahren des Überbordgehens und Überbordspülens, versi-
chert.
(4) In der Binnenschiffahrt haftet der Versicherer - wenn besonders vereinbart - gegen [...] -
dingte Behinderungen geschlossen und wird zu diesem Zeitpunkt das Gut verladen, so ruht die Versi-
cherung ab erfolgter Verladung und beginnt erst wieder mit der Wiederaufnahme der Schiffahrt
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
gsforderung eine Forderung, die ihm gegen den Versi-
cherungsnehemr zusteht, insoweit aufrechnen, als sie auf der für den Versicherten genommenen Versi-
cherung beruht.
§ 15 Anzeigepflicht bei [...] glei-
chen Bedingungen wie im Raum, zuzüglich der Gefahren des Überbordgehens und Überbordspülens, versi-
chert.
(4) In der Binnenschiffahrt haftet der Versicherer - wenn besonders vereinbart - gegen [...] -
dingte Behinderungen geschlossen und wird zu diesem Zeitpunkt das Gut verladen, so ruht die Versi-
cherung ab erfolgter Verladung und beginnt erst wieder mit der Wiederaufnahme der Schiffahrt