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Wasserzuleitungsrohre innerhalb des Versicherungsgrundstückes (L808) (L808)
an
Kalt- und Warmwasserzuleitungsrohren sowie von geschlossenen Warmwassersystemen außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
Die Ersatzleistung richtet sich
Mitversicherung von Zuleitungen am Versicherungsgrundstück (L8) (L8)
an
Kalt- und Warmwasserzuleitungsrohren sowie von geschlossenen Warmwassersystemen außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
Die Ersatzleistung richtet sich
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2008)
c) Die Sachverständigen übergeben ihre Feststellung gleichzeitig dem Versicherer und dem Versi-
cherungsnehmer. Weichen die Feststellungen voneinander ab, übergibt der Versicherer sie [...] minde-
stens zu zahlen ist. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange infolge eines Verschuldens des Versi-
cherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
(2) Der Versicherer [...]
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen einschließlich Rücktritts- und Kündigungserklärungen des Versi-
cherungsnehmers müssen schriftlich erfolgen. Hinsichtlich der Schadenanzeigen siehe die Bestimmungen
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2001)
c) Die Sachverständigen übergeben ihre Feststellung gleichzeitig dem Versicherer und dem Versi-
cherungsnehmer. Weichen die Feststellungen voneinander ab, übergibt der Versicherer sie [...] minde-
stens zu zahlen ist. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange infolge eines Verschuldens des Versi-
cherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
(2) Der Versicherer [...]
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen einschließlich Rücktritts- und Kündigungserklärungen des Versi-
cherungsnehmers müssen schriftlich erfolgen. Hinsichtlich der Schadenanzeigen siehe die Bestimmungen
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS1994) (ABS1994)
minde-
stens zu zahlen ist. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange infolge eines Verschuldens des Versi-
cherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
(2) Der Versicherer [...] .
Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluß der laufenden Versi-
cherungsperiode kündigen.
(3) Hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch arglistig [...]
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen einschließlich Rücktritts- und Kündigungserklärungen des Versi-
cherungsnehmers müssen schriftlich erfolgen. Hinsichtlich der Schadenanzeigen siehe die Bestimmungen