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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 (VBKAP99)
z?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versi-
cherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer nuklearen
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (ZHL33)
Ablei-
tungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache versi-
chert.
In jedem Schadenfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis zu einer Länge
Einstiegsbonus (Vertragslaufzeit 10 Jahre) (HH802)
Versiche-
rungsnehmers liegen, vor Ablauf der zehnjährigen Versicherungsdauer aufgelöst werden, ist der Versi-
cherungsnehmer verpflichtet, den gewährten Einstiegsbonus innerhalb der ersten 5 Jahre in voller
Einstiegsbonus (Vertragslaufzeit 5 Jahre) ( (HH802.1)
Versiche-
rungsnehmers liegen, vor Ablauf der fünfjährigen Versicherungsdauer aufgelöst werden, ist der Versi-
cherungsnehmer verpflichtet, den gewährten Einstiegsbonus innerhalb der ersten 3 Jahre in voller
Einstiegsbonus (Vertragslaufzeit 5 Jahre) (HH803) (HH803)
Versiche-
rungsnehmers liegen, vor Ablauf der fünfjährigen Versicherungsdauer aufgelöst werden, ist der Versi-
cherungsnehmer verpflichtet, den gewährten Einstiegsbonus innerhalb der ersten 3 Jahre in voller