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Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
Wirkungen von Kriegsereignissen jeder Art (mit oder ohne
Kriegserklärung), Gewalthandlungen ausländischer Staaten, Gewalthandlungen politischer oder
terroristischer Organisationen, Bürgerkrieg, Revolution [...] Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand sowie Beschlagnahmen jeder Art;
f) unmittelbare oder mittelbare Wirkungen der Kernenergie;
g) vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Ver [...] BEDINGUNGEN FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DES BAUHERREN-, BAUUNTERNEHMER- UND
BAUHANDWERKERRISIKOS (BW1-95.1)
Art. 1 - Art und Gegenstand der Versicherung:
Die Bauwesenversicherung ist eine
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBSU.2018.1)
nicht aus, sind Verluste möglich.
20. Bericht über die Solvabilität und Finanzlage
Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage gemäß § 241 VAG 2016
(§ 135c Abs. 1 Z. 13 VAG 2016) wird jährlich auf der [...] Versicherung AG Österreich,
• Europäische Reiseversicherung AG.
Die Oberösterreichische Versicherung AG handelt dabei für Rechnung und im
Namen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
1.b. Vertragsinhalt
Dem [...] Veranlassung für seine Einwilligung maß-
gebliche Umstände, die der Versicherer im Zuge der Vertragsverhandlungen als
wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß
eintreten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
nicht aus, sind Verluste möglich.
20. Bericht über die Solvabilität und Finanzlage
Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage gemäß § 241 VAG 2016
(§ 135c Abs. 1 Z. 13 VAG 2016) wird jährlich auf der [...] Versicherung AG Österreich,
• Europäische Reiseversicherung AG.
Die Oberösterreichische Versicherung AG handelt dabei für Rechnung und im
Namen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
1.b. Vertragsinhalt
Dem [...] Veranlassung für seine Einwilligung maß-
gebliche Umstände, die der Versicherer im Zuge der Vertragsverhandlungen als
wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß
eintreten
Be- und Entladung fremder Fahrzeuge (AH411) (AH411)
sowie durch Hand;
o Hebe- und Verlademaschinen, die das Gut nicht fallen lassen, wie z.B. Winden, Flaschenzüge,
Hub- oder Gabelstapler, Kräne aller Art sowie durch Hand;
o Hand
2. Die
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO09)
Aufnahme oder ambulanten Behandlung, zu allfälligen Unfall-
gründen, zur erbrachten Behandlungsleistung, über die Aufenthalts- oder
Behandlungsdauer sowie zur Behandlungsentlassung oder -beendigung;
etwa [...] l und zur Überprüfung erbrachter
Behandlungsleistungen berechtigt, personenbezogene Gesundheitsdaten
durch unerlässliche Auskünfte von untersuchenden oder behandelnden
Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen [...] seine Einwilligung maß-
gebliche Umstände, die der Versicherer als Unternehmer im Zuge der Ver-
tragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in
erheblich geringerem Ausmaß eintreten