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Einstiegsbonus (Vertragslaufzeit 5 Jahre) (H802.1) (H802.1)
Versiche-
rungsnehmers liegen, vor Ablauf der fünfjährigen Versicherungsdauer aufgelöst werden, ist der Versi-
cherungsnehmer verpflichtet, den gewährten Einstiegsbonus innerhalb der ersten 3 Jahre in voller
Einstiegsbonus (Vertragslaufzeit 5 Jahre) (H803) (H803)
Versiche-
rungsnehmers liegen, vor Ablauf der fünfjährigen Versicherungsdauer aufgelöst werden, ist der Versi-
cherungsnehmer verpflichtet, den gewährten Einstiegsbonus innerhalb der ersten 3 Jahre in voller
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Kaskoversicherung (AKKB95) (AKKB95)
Ansehen
oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versi-
cherer nicht.
3. Die Altteile (auch das Wrack) verbleiben dem Versicherungsnehmer. Ihr [...]
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 1 a VersVG), wird die Verpflichtung [...]
3. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 3 VersVG) werden, soweit nichts
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 E (VBKAP99E)
z?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versi-
cherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer nuklearen
U824.4 (U824.4)
In der Familien- und Ehepartner-Unfallversicherung wird das Unfall-Schmerzensgeld für jede versi-
cherte Person im jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles gezahlt, falls bei Antragstel-