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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO08)
Aufnahme oder ambulanten Behandlung, zu allfälligen Unfall-
gründen, zur erbrachten Behandlungsleistung, über die Aufenthalts- oder
Behandlungsdauer sowie zur Behandlungsentlassung oder -beendigung;
etwa [...] und zur Überprüfung erbrachter
Behandlungsleistungen berechtigt, personenbezogene Gesundheitsdaten
durch unerlässliche Auskünfte von untersuchenden oder behandelnden
Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen [...] seine Einwilligung maß-
gebliche Umstände, die der Versicherer als Unternehmer im Zuge der Ver-
tragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in
erheblich geringerem Ausmaß eintreten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO07)
Aufnahme oder ambulanten Behandlung, zu allfälligen Unfall-
gründen, zur erbrachten Behandlungsleistung, über die Aufenthalts- oder
Behandlungsdauer sowie zur Behandlungsentlassung oder -beendigung;
etwa [...] und zur Überprüfung erbrachter Behand-
lungsleistungen berechtigt, personenbezogene Gesundheitsdaten durch
unerlässliche Auskünfte von untersuchenden oder behandelnden Ärzten,
Krankenanstalten oder sonstigen [...] Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unter-
nehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt
hat, nicht oder nur in erheblich geringeren Ausmaß eintreten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaden-/Unfallversicherung (Stand 01.01.2017) (AGBSU.2017)
Aufnahme oder ambulanten Behandlung, zu allfälligen
Unfallgründen, zur erbrachten Behandlungsleistung, über die Auf-
enthalts- oder Behandlungsdauer sowie zur Behandlungsentlassung oder
-beendigung; etwa [...] l und zur Überprüfung erbrachter
Behandlungsleistungen berechtigt, personenbezogene Gesundheitsdaten
durch unerlässliche Auskünfte von untersuchenden oder behandelnden
Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen [...] Veranlassung für seine Ein-
willigung maßgebliche Umstände, die der Versicherer im Zuge der
Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur
in erheblich geringerem Ausmaß eintreten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO11)
Aufnahme oder ambulanten Behandlung, zu allfälligen
Unfallgründen, zur erbrachten Behandlungsleistung, über die Auf-
enthalts- oder Behandlungsdauer sowie zur Behandlungsentlassung oder
-beendigung; etwa [...] l und zur Überprüfung erbrachter
Behandlungsleistungen berechtigt, personenbezogene Gesundheitsdaten
durch unerlässliche Auskünfte von untersuchenden oder behandelnden
Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen [...] Veranlassung für seine Ein-
willigung maßgebliche Umstände, die der Versicherer im Zuge der
Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur
in erheblich geringerem Ausmaß eintreten
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19)
abgibt oder Handlung setzt.
5.4.2 Ist ein Schaden auf eine Unterlassung zurückzuführen, so gilt der Verstoß im Zweifel in dem
Zeitpunkt als gesetzt, in dem die versäumte Handlung spätestens hätte [...] Versicherungsfall
2.1. Definition: Abweichend von Art 1 AHVB ist Versicherungsfall ein Verstoß (Handlung oder
Unterlassung), der den versicherten Tätigkeiten entspringt und aus welchem dem
[...] einem anderen Versicherer gegeben ist.
Als bekannt gilt ein Verstoß auch dann, wenn eine Handlung oder Unterlassung vom
Versicherungsnehmer als objektiv fehlerhaft erkannt wurde, auch wenn