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Unfall-Schmerzensgeld (U802.1) (U802.1)
).
In der Familien- und Ehepartner-Unfallversicherung wird das Unfall-Schmerzensgeld für jede versi-
cherte Person im jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles gezahlt, falls bei Antragstel-
BB824-95.1 (BB824-95.1)
).
In der Familien- und Ehepartner-Unfallversicherung wird das Unfall-Schmerzensgeld für jede versi-
cherte Person im jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles gezahlt, falls bei Antragstel-
Unfall-Schmerzensgeld (U824-95.1) (U824-95.1)
).
In der Familien- und Ehepartner-Unfallversicherung wird das Unfall-Schmerzensgeld für jede versi-
cherte Person im jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles gezahlt, falls bei Antragstel-
Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von (AVBO) Körperschaften öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (AVBO)
die betreffende Schadensart (Personenschaden, Schaden am Vermögen �(BÄ�(KArt. 4�(BÜ�(K geltende
Versi-
cherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus demselben Schadensfall noch [...]
Ist die Prämie zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, so ist der Versi-
cherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn
Indirekte Blitzschäden - Melkroboter (Fe2855.16)
atmos-
phärischer Entladungen (indirekter Blitzschlag)versichert, soweit nicht aus einer anderen Versi-
cherung Entschädigung verlangt werden kann.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis