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Unfall-Schmerzensgeld (U824.1) (U824.1)
).
In der Familien- und Ehepartner-Unfallversicherung wird das Unfall-Schmerzensgeld für jede versi-
cherte Person im jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles gezahlt, falls bei Antragstel-
Single&Kind-Unfallversicherung Standard (U829.1) (U829.1)
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, ist bezugsberechtigt im Falle des Todes des Versi-
cherungsnehmers:
der Überbringer der Versicherungspolizze.
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Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB84-95) (AFB84-95)
aber
keinesfalls für Schäden, die durch Überspannungen bzw. durch Induktion entstanden sind. Der Versi-
cherer haftet jedoch, wenn andere versicherte Sachen durch einen aus vorstehenden Ursachen entste- [...]
(5) Der Versicherer ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der zerstörten oder beschädigten versi-
cherten Sachen, wenn diese Zerstörung oder Beschädigung
a) auf der unmittelbaren Einwirkung [...] Reste
bis zur nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte zu verstehen, soweit sie die versi-
cherten Sachen betreffen.
Unter ABBRUCHKOSTEN sind Kosten für einen im Schadenfall nötig
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB84) (AFB84)
aber
keinesfalls für Schäden, die durch Überspannungen bzw. durch Induktion entstanden sind. Der Versi-
cherer haftet jedoch, wenn andere versicherte Sachen durch einen aus vorstehenden Ursachen entste- [...]
(5) Der Versicherer ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der zerstörten oder beschädigten versi-
cherten Sachen, wenn diese Zerstörung oder Beschädigung
a) auf der unmittelbaren Einwirkung [...] Reste
bis zur nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte zu verstehen, soweit sie die versi-
cherten Sachen betreffen.
Unter ABBRUCHKOSTEN sind Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-02.1)
allfäl-
lige Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers oder Versicherten gegen Dritte auf den Versi-
cherer über (Art. 11 AFB).
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Der Versicherer verzichtet jedoch auf diesen Regreßanspruch [...]
Die Kosten einer höchstens sechsmonatigen Zwischenlagerung sind im Rahmen der vereinbarten Versi-
cherungssumme unter der Voraussetzung versichert, daß die Zwischenlagerung dem Versicherer unver- [...]
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand auf dem Versi-
cherungsgrundstück des Versicherungsnehmers sind bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze