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Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.16)
atmos-
phärischer Entladungen (indirekter Blitzschlag)versichert, soweit nicht aus einer anderen Versi-
cherung Entschädigung verlangt werden kann.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis
ImGeschäft-Haftpflicht (IG-H-02) (IG-H-02)
oder
einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen, bleiben gemäß Art 7.10.2 AHVB vom Versi-
cherungsschutz ausgeschlossen.
4. AUSLANDSDECKUNG FÜR DIE MITGLIEDSSTAATEN DER EUROPÄISCHEN
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.22)
atmos-
phärischer Entladungen (indirekter Blitzschlag) versichert, soweit nicht aus einer anderen Versi-
cherung Entschädigung verlangt werden kann.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.19)
atmos-
phärischer Entladungen (indirekter Blitzschlag)versichert, soweit nicht aus einer anderen Versi-
cherung Entschädigung verlangt werden kann.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB) (ADVB)
4. Bei grobfahrlässiger Verletzung der unter Pkt. 1.1 bestimmten Obliegenheiten bleibt der Versi-
cherer insoweit verpflichtet, als der Umfang des Schadens auch bei gehöriger Erfüllung der [...]
Abweichend von Art. 10 (1) ABS bildet der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versi-
cherungssumme abzüglich des gegebenenfalls vereinbarten Selbstbehaltes die Grenze der Ersatz-