Fahrraddiebstähle trotz vermeintlich sicherer Abstellplätze

Unser Experte GD Othmar Nagl zum Thema
Sie haben eine Radtour geplant, alles gepackt, ab in den Gemeinschaftskeller und rauf aufs neue ….. hm, wo ist bitte mein Fahrrad?
Das dachte sich kürzlich ein Kollege der Oberösterreichischen. Da er bei uns arbeitet, weiß er, dass bei einem unversperrten Rad in einem grundsätzlich abgeschlossenen Gemeinschaftsraum eine Versicherung den Schaden nicht decken wird. Aber da das vielen nicht bewusst ist, möchte ich in diesem Beitrag auf den Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad eingehen und was Sie dafür tun müssen.
Fahrraddiebstähle neuerlich gestiegen
Laut einer Aussendung vom April 2025 des VCÖ – Mobilität mit Zukunft sind Fahrraddiebstähle in Österreich neuerlich gestiegen. Rund 19.500 Räder wurden 2024 als gestohlen gemeldet, rund zwei Drittel davon in den Landeshauptstädten. Der VCÖ fordert daher mehr sichere Abstellplätze für das umweltbewusste Fortbewegungsmittel – wie etwa einen geschlossenen Raum.
Ein sicherer Abstellplatz ist aber ein relativer Begriff, wie das Beispiel unseres Kollegen zeigt. Sein Rad war ja in einem versperrten Gemeinschaftsraum einer Wohnanlage. Vielleicht hat jemand die Türe nicht ordentlich geschlossen, vielleicht überhaupt darauf vergessen, sie zu schließen, wie auch immer. Ein vermeintlich sicherer Raum alleine reicht nicht, damit der Versicherungsschutz greift.
Daher:
Wo auch immer Sie Ihr Rad abstellen, sperren Sie es in jedem Fall ab – auch in einem Gemeinschaftsraum oder dem eigenen Garten! Verwenden Sie ein hochwertiges Fahrradschloss (zB Bügel- oder Panzerkabelschloss) und befestigen Sie dieses über den Rahmen des Rades an einem Fahrradständer oder einem anderen fix montierten Gegenstand (zB Laternenmasten). Das ist wichtig, denn ein Vorderrad ist schnell abmontiert. Am sichersten ist es, wenn Sie Ihr Rad mit zwei unterschiedlichen Systemen an zwei Stellen absperren.
Einzige Ausnahme:
Sie brauchen das Fahrrad nicht zu Hause abschließen, wenn es in einem ordnungsgemäß versperrten Raum abgestellt wird, der nur dem Besitzer des Fahrrads oder dessen Familienangehörigen oder anderen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zugänglich ist.
Was sollten Sie noch wissen?
Versichert ist zudem auch nur das fest montierte Zubehör, das heißt, dass Kindersitze, Trinkflaschen, Pumpen, aufsteckbare Tachometer und vieles mehr nicht dazu gehören. Daher raten wir, diese Teile in die Wohnung mitzunehmen.
Lassen Sie die Rahmennummer Ihres Fahrrads beim Kauf registrieren. Sinnvoll ist auch ein Fahrradpass, den die Polizei kostenlos zur Verfügung stellt. Hier können Sie sämtliche wichtige Daten zum Fahrrad erfassen und haben diese im Schadenfall griffbereit. Auch ein GPS-Tracking erleichtert der Polizei das Auffinden des Fahrrads. Das ist hilfreich, denn aktuell liegt die Aufklärungsquote von Diebstählen bei rund acht Prozent.
Wenn Ihr Rad gestohlen wurde, erstatten Sie in jedem Fall Anzeige und melden Sie es Ihrer Versicherung.
Welche Versicherung ist sinnvoll?
Grundsätzlich bietet Ihre Haushaltsversicherung einen guten Basis-Schutz für Ihr beliebtes Fortbewegungsmittel.
Für hochwertige Räder und E-Bikes empfehlen wir zudem einen eigenen Versicherungsschutz. Vor allem bei E-Bikes, diese liegen voll im Trend, haben aber auch eine höhere Geschwindigkeit. Hier gibt es also noch weitere Gefahren außer einem Diebstahl. Sie unterschätzen zum Beispiel Ihre Geschwindigkeit und verursachen einen Unfall mit dem E-Bike. Der Unfallgegner stellt Schadenersatzansprüche. Die E-Bike-Versicherung schützt Sie nicht nur vor einem Diebstahl, sondern auch bei einem Unfallschaden.
In diesem Sinne, nutzen Sie das bevorstehende Wochenende, der Wetterbericht ist hervorragend, also rauf aufs Rad und ab in die Natur – genießen Sie es!
