"Grüne Karte" - Versicherungsnachweis im Ausland
Die "Grüne Karte" ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Sie enthält Angaben über das versicherte Kfz, die Polizzennummer sowie die Adressen aller Grüne-Karte-Büros. Hat man nach einem Unfall Versicherungsfragen, kann man sich an das Büro des jeweiligen Landes wenden. Wir empfehlen Ihnen, die Karte bei Fahrten ins Ausland immer mitzuführen.
Bitte beachten Sie:
- Der Versand erfolgt an jene Adresse, die auf der Polizze angegeben ist.
- Die "Große Grüne Karte" können Sie bei Ihrem Berater anfordern.
Tipp: Schneller geht's, wenn Sie die "Kleine Grüne Karte" über unser Kundenportal bestellen.
Wichtige Informationen zur "Grünen Karte"
Planen Sie eine Fahrt mit dem Kfz in oder durch eines der folgenden Länder, ist das Mitführen der "Grünen Karte" unbedingt erforderlich:
Kleine Grüne Karte (kostenlos) | Große Grüne Karte (kostenpflichtig) |
---|---|
Albanien | Iran |
Belarus (Weißrussland) | Israel |
Bosnien-Herzegowina | Marokko |
Mazedonien | Russland |
Moldawien | Tunesien |
Montenegro | Türkei |
Ukraine | Aserbaidschan1 |
In allen anderen europäischen Ländern 2,3 genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Praxis zeigt allerdings, dass es auch in diesen Ländern ratsam ist, eine „Kleine Grüne Karte“ mitzuführen.
Achtung!
Eine Ausnahme stellt der Kosovo dar, wo bei Einreise eine Grenzversicherung (bei der Staatsgrenze erhältlich) abzuschließen ist.
1 Für Aserbaidschan besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der "Grünen Karte" nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Aserbaidschan stehen.
2 Für Zypern besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der "Grünen Karte" nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Zypern stehen.
3 Für Serbien besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der "Grünen Karte" nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Serbien stehen.