Über 73.000 Wildunfälle jährlich auf Österreichs Straßen
Wildunfälle passieren öfter als man denkt: Insgesamt 73.000 Wildtiere sind laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit im Jahr 2023/2024 in Österreich im Straßenverkehr getötet worden. Das sind circa acht Wildunfälle in der Stunde. In 55% der Fälle wurden Rehe angefahren, bei 26% der Unfälle Hasen.
Besonders die Morgen- und Abendstunden sind gefährlich
Für den Straßenverkehr sind besonders die Morgen- und Abendstunden in Waldnähe und in ländlichen Gebieten gefährlich. Um Kollisionen zu vermeiden, sollte man hier besonders vorausschauend und defensiv fahren. Sieht man von weitem ein Tier, sollte man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten. Auf Güterwegen empfiehlt es sich, anzuhalten und nur das Standlicht einzuschalten, dann kann sich das Tier in Ruhe in Deckung begeben. Und aufgepasst: Wildtiere sind selten alleine unterwegs! Infos zum richtigen Verhalten bei Wildwechsel finden Sie auch auf den Seiten des OÖ Landesjagdverbandes
Wenn ein Unfall passiert ist
Wenn ein Unfall mit einem Wild passiert, dann halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage an und stellen Sie ein Warndreieck auf – sichern Sie die Unfallstelle ab und informieren Sie die Polizei. Auch wenn das Tier verletzt geflüchtet ist, sind Sie verpflichtet, die Polizei einzuschalten. Diese setzt sich dann mit dem zuständigen Revierbesitzer in Verbindung, der sich um das Wild kümmern kann.
Achtung: Sie dürfen kein getötetes Tier mitnehmen!
Wildunfall Kaskoversicherung deckt Schaden
Nur eine Kaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug. Ein Wildschaden (= Schaden durch die Berührung mit Haar- oder Federwild des in Bewegung befindlichen eigenen Fahrzeuges) ist üblicherweise schon in einer Teilkaskoversicherung gedeckt, allerdings empfiehlt es sich den Umfang der eigenen Polizze genau zu studieren, da z. B. der Schaden durch Federwild meistens nur bei PKW, Kombi und Kleinlastwägen versichert ist und der Schutz von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann.
Bitte beachten Sie jedenfalls, dass der Wildschaden bei der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich und dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen ist. Jedenfalls müssen die Unfallspuren bei einer Schadenbegutachtung noch nachvollziehbar sein.