
Unfallversicherung Zum Glück Jagd & Hege.
Ihr Rundum-Schutz für die Jagd.
Ihre bestehende Kollektiv-Unfallversicherung & Rechtsschutzversicherung bietet einen Grundschutz. Die Jagd- & Hege-Versicherung ist eine optimale Ergänzung dazu.
Um nur EUR 22,– pro Person/Jagdjahr können Sie jetzt den Versicherungsumfang Ihrer bestehenden Kollektiv- Unfall- und Rechtsschutzversicherung deutlich erweitern.
Die Jagd- & Hege-Versicherung ist eine optimale Ergänzung zur Ihrem Grundschutz.
Unfallversicherung
Durch den Abschluss unserer Jagd- & Hege-Versicherung verdoppeln Sie die Versicherungssummen Ihrer bestehenden Kollektiv-Unfallversicherung auf:
- Unfalltod: EUR 16.000,–
- Bezugsrecht im Todesfall: die gesetzlichen Erben
- Dauernde Unfallinvalidität: EUR 60.000,–
- Unfall-Bergungskosten: bis EUR 12.000,–
Durch die bestehende Kollektiv-Unfallversicherung über den OÖ Landesjagdverband besteht Versicherungsschutz
- bei Jagdunfällen
- bei Veranstaltungen des OÖ Landesjagdverbandes
- bei Schießveranstaltungen
- auf den direkten Wegen von und zu diesen Aktivitäten
Rechtsschutzversicherung
Ergänzend zu Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung besteht durch den Abschluss unserer Jagd- & Hege-Versicherung zusätzlich Versicherungsschutz bei
- Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren gemäß Art. 19.2.3. ARB (Sublimit 5 % der VS)
- Vorsatzdelikten gemäß Art. 19.2.4. & 19.3.3.2. ARB – auch hier bereits für das strafgerichtliche Ermittlungsverfahren gemäß Art. 19.2.3. ARB – rückwirkende Kostenübernahme bei rechtskräftigem Freispruch oder endgültiger Einstellung des Verfahrens
- staatsanwaltlichen Diversionsmaßnahmen gemäß Art. 19.2.2.2. ARB (Sublimit 1 % der VS)
- Verwaltungsverfahren (Gültig bei mehr als 50 % Obsiegen) bei Entziehung der Jagdkarte oder Verhängung Waffenverbot
Gilt nicht bei: Vorsatz, Alkohol- oder Suchtgiftbeeinträchtigung
Selbstbehalt 10 % mindestens EUR 400,- max. EUR 1.000,- je Schadenfall (Sublimit 5 % der Versicherungssumme) max. 5 mal pro Jahr
Versicherungssumme: EUR 200.000,–
Die Erweiterung gilt für Versicherungsfälle, die sich bei der Ausübung der Jagd sowie bei Veranstaltungen des OÖ Landesjagdverbandes ereignen.
Definition Sublimit:
Ein Sublimit ist die jeweils maßgebende Höchstleistung innerhalb der Versicherungssumme in % davon.
Versicherungsdauer
Versicherungsschutz besteht für die am Zahlschein angeführte Dauer von einem Jahr (Jagdjahr) – frühestens jedoch am Folgetag der Einzahlung.
Versicherungsbedingungen
Es gelten die Versicherungsbedingungen Ihres Grundschutzes:
die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB2024)
die Besonderen Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung (UKOL2018)
die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2024)
Diese finden Sie unter www.versich.at/bedingungen.
Im Schadenfall
Machen Sie unverzüglich eine Schadenmeldung bei der Oberösterreichischen und legen Sie bitte eine Kopie des Einzahlungsbeleges bei. Unsere Schadenformulare finden Sie hier.
Versicherte Person
Versichert ist jene Person deren Mitgliedsnummer am Zahlschein angeführt wurde. Die versicherte Person muss zudem im Besitz einer gültigen Jagdkarte des OÖ Landesjagdverbandes sein.
- Bitte beachten Sie
Schadenfälle aus dem Betrieb und der Benützung von Kfz sind nicht mitversichert. - Bitte um Berücksichtigung, dass der Versicherungsschutz für Jugendliche unter 18 Jahre, die ohne gültigem Ausnahmebescheid gemäß Waffengesetz die Jagd mit der Waffe ausüben, nicht gegeben ist!
Regeln und Verhaltensmaßnahmen bei der Treib,- Riegel- oder Drückjagd
- Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einer Treib- und Gesellschaftsjagd als Jäger:in ist der Besitz
einer gültigen Jagdkarte. - Das Tragen von Signalbändern auf Hüten bzw. Kappen für die Jäger:innen und Signalwesten für die
Treiber:innen (mind. 14 Jahre) ist verpflichtend. - Die fermen Jagdhunde müssen mit einer entsprechenden Signalhalsung ausgestattet werden.
- Es besteht ein absolutes Alkoholverbot für alle Jagdteilnehmer.
- Die Anordnungen des Jagdleiters (Triebe, Signale, Sicherheit, erlaubte Waffen/ Munition, Info über
Wildarten welche bejagd werden dürfen etc.) sind zu beachten. - Schuss- und Schonzeiten sind einzuhalten.
- Die Waffe ist außerhalb des Triebes stets mit der Mündung nach oben zu tragen (entladen).
- Linieren ist strengstens verboten!
- Achtung – Gellergefahren bei gefrorenem Boden, felsigem Untergrund etc.
- Während eines Triebes nie den zugewiesenen Stand verlassen (= schwere Sorgfaltsverletzung).
- Am Stand mit dem Nachbarschützen Kontakt aufnehmen.
- Bei Unvorsichtigkeiten und Verstößen anderer Jäger:innen nicht tatenlos zusehen – Zivilcourage
kann Leben retten! - Bei Jagdstörungen von Treibjagden durch jagdfremde Personen bitte die Jagd sofort unterbrechen
und gegebenenfalls die Polizei verständigen – keinesfalls provozieren lassen! - Ist ein Jagdunfall passiert, so ist die Jagd sofort abzubrechen!
So sind Sie im Fall des Falles geschützt
Unser Produkt "Zum Glück Jagd & Hege" sichert Sie bestmöglich auch in dieser Situation ab:
Ein unglücklicher Sturz in unwegsamen Gelände während der Wildfütterung kann eine Bergung notwendig machen. Die Unfall-Bergekosten werden durch die Kollektiv-Unfallversicherung "Jagd & Hege" bis EUR 10.000,- übernommen.
Dokumente zum Produkt
Infos zum Produkt und Zahlschein
Bedingungen
Die Oberösterreichische ist Ihr verlässlicher Partner.
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