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Sinlge & Kind - Unfallversicherung (UN1001.24)
der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der Hauptversicherte sowie seine Kinder.
Kinder gelten mit je 100% der für den Hauptversicherten [...] mitversichert, ausgenommen Unfall-Taggeld.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen
Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL99) (UKOL99)
KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG 1999
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1999) finden insoweit Anwendung, als in
nachstehenden Besonderen Bedingungen keine Sonderregelung [...] Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe Flugzeug, so gilt für
das Fluggastrisiko (Art. 6, Pkt 4. AUVB) ein Betrag von ÖS 30 Mio als Höchstgrenze der Versiche-
rungsleistungen.
Überschreitet die Summe [...] llversicherung ohne Namensangabe
3.1 Versicherte Personen
Versichert, soweit gemäß Art. 16 AUVB versicherbar, sind alle zu einer eindeutig beschriebenen Grup-
pe gehörenden Personen zum gleichen
Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL95) (UKOL95)
UNG UKOL95
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) finden insoweit Anwendung, als in
nachstehenden Besonderen Bedingungen keine Sonderregelung [...] Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe Flugzeug, so gilt für
das Fluggastrisiko (Art. 6, Pkt 4. AUVB) ein Betrag von ÖS 30 Mio als Höchstgrenze der Versiche-
rungsleistungen.
Überschreitet die Summe [...] llversicherung ohne Namensangabe
3.1 Versicherte Personen
Versichert, soweit gemäß Art. 16 AUVB versicherbar, sind alle zu einer eindeutig beschriebenen Grup-
pe gehörenden Personen zum gleichen
BBKOL-95.1 (BBKOL-95.1)
FALLVERSICHERUNG
BBKOL-1995.1
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995 . 1) finden insoweit Anwendung, als
in nachstehenden Besonderen Bedingungen keine Sonderregelung [...] Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe Flugzeug, so gilt für
das Fluggastrisiko (Art. 6, Pkt 4. AUVB) ein Betrag von ÖS 30 Mio als Höchstgrenze der Versiche-
rungsleistungen.
Überschreitet die Summe [...] llversicherung ohne Namensangabe
3.1 Versicherte Personen
Versichert, soweit gemäß Art. 16 AUVB versicherbar, sind alle zu einer eindeutig beschriebenen Grup-
pe gehörenden Personen zum gleichen
Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL-95.1) (UKOL-95.1)
NFALLVERSICHERUNG
UKOL-1995.1
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995 . 1) finden insoweit Anwendung, als
in nachstehenden Besonderen Bedingungen keine Sonderregelung [...] Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe Flugzeug, so gilt für
das Fluggastrisiko (Art. 6, Pkt 4. AUVB) ein Betrag von ÖS 30 Mio als Höchstgrenze der Versiche-
rungsleistungen.
Überschreitet die Summe [...] llversicherung ohne Namensangabe
3.1 Versicherte Personen
Versichert, soweit gemäß Art. 16 AUVB versicherbar, sind alle zu einer eindeutig beschriebenen Grup-
pe gehörenden Personen zum gleichen