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Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2015)
Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem
Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt
1. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und [...] im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen wird,
dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses betreffen,
ausbedingen, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und für den
Versicherungsnehmer nicht gröblich ben
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2019.21)
Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzver-
fahrens nur aus wichtigem Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt
1. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und [...] im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen
wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses
betreffen, ausbedingen, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und
für den Versicherungsnehmer nicht gröblich bena
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz (RPLKFZ2015)
Tele-
fonnummer, die auf der Kundenkarte und der Polizze angeführt ist, kontaktiert wird.
2. Aufgrund eines solchen Anrufes erteilt die Notfallzentrale die gewünschten Informationen oder or-
ganisiert [...] ist nicht mehr fahrbereit, wenn dessen Betriebsbereit-
schaft aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gegeben ist.
2. Unfall einer versicherten Person
Unfall ist eine unfreiwillige [...] Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
8. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten
(Artikel 8 Pkt
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2024.1)
Ansprüche aufgrund allmählicher Einwirkungen, wenn die
Einwirkungen von unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen oder durch die
Einwirkungen unmittelbar benachbarte Grundstücke betroffen [...] Ansprüche aufgrund allmählicher Einwirkungen, wenn die Einwirkungen
von unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen oder durch die Einwirkungen
unmittelbar benachbarte Grundstücke betroffen [...] Disziplinarrechtes;
3.8. Flurverfassungsrecht;
3.9. Raumordnungsrecht;
3.10. Grundverkehrsrecht;
3.11. Grundbuchsrecht;
4. aus
4.1. Anstellungsverträgen (und deren Anbahnung) gesetzlicher Vertreter
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung aus dem Risiko- und dem Kostenanteil der Prämie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) - 2005 (GBFLV2005)
der Prämie Ihrer Versicherung.
§ 4 Schlussbestimmungen
Wird der Versicherungsvertrag aus welchen Gründen auch immer in einen nicht fondsgebundenen
umgewandelt, insbesondere bei Beginn einer Rentenzahlung