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Ausschluss von Schäden durch Überspannung (EE16)
In Abweichung zu den Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von
erneuerbaren Energien (AEE) gelten die Gefahren gemäß Art. 1 lit h) und i) nicht versichert.
- Sei
Ausschluss von Schäden durch Feuer (EE3)
In Abweichung zu den Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von
erneuerbaren Energien (AEE) gelten die Gefahren gemäß Art. 1 lit a) und c-d) nicht versichert.
- S
Ausschluss von Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost, Eisgang oder Überschwemmung (EE9)
In Abweichung zu den Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von
erneuerbaren Energien (AEE) gelten die Gefahren gemäß Art. 1 lit f) und g) nicht versichert.
- Sei
GE95 (GE95)
Gruppierungserläuterung (GE95)
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Gruppierungserläuterung ist auf industriell und/oder gewerblich genutzte Anlagen ab-
gestellt und gilt auch für Büro
GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
GEWERBE-PLUS-BOTENBERAUBUNGSVERSICHERUNG (GP-Bo-95)
1. In der Botenberaubungsversicherung gelten die Punkte 5, 12 - 14 der
Ergänzenden Bedingungen für die Gewerbe-Plus-Versicherung (GP-95).