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ImRecht Gewerbe mit Privatrechtsschutz (RS3001.20)
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten
stehen.
3.1.2. diese Kinder (Punkt 3.1.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
mitversichert, sofern sie [...] , mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder [...] des Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten,
eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
3.1. Das sind:
3.1.1. minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder;
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Senior (KSSISS2016) (KSSISS2016)
sie in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben); diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern sie
- eine Schulausbildung absolvieren [...] nehmer und den in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Ehe partner, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten als auch deren minderjährige Kinder
(auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder
Topkunden-Schutzengel (KS2001.19)
ngsnehmer leben) des Versicherungsnehmers, mitversicherten Ehegatten,
eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
Diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert [...] hmer
1.2 den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner bzw.
Lebensgefährten, als auch für die minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und
Stiefkinder; Enkelkinder
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823) (U823)
15. Lebensjahres, wenn und solange sie keine wie immer
gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen.
Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden [...] es im Haus-
halt des Versicherungsnehmers lebt.
Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn diese(r) in der Polizze namentlich
genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicherungsnehmers
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823.1) (U823.1)
es im Haus-
halt des Versicherungsnehmers lebt.
Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn diese(r) in der Polizze namentlich
genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicheru [...] nur zum Zweck der
Schulausbildung verlassen.
Versichert sind Kinder nach Vollendung des 15. Lebensjahres, wenn und solange sie keine wie immer
gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unte