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Allgemeine Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2006) (ABKSS2006)
der für
sie erbrachten Leistungen.
Artikel 10: Ansprüche des Versicherers gegenüber Dritten
1. Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so besteht
unbeschadet des
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung 2009.1 (VBBU2009.1)
getroffenen Regelungen.
(3) Bestimmungen für Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen:
Steht die versicherte Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so wird als berufliche
Tätigkeit [...] innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung - 2009 (VBBU2009)
getroffenen Regelungen.
(3) Bestimmungen für Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen:
Steht die versicherte Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so wird als berufliche
Tätigkeit [...] innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Allg. Bedingungen f.d.Fahrzeug-Kollisionskasko-Versicherung (KKB1993) (KKB1993)
tritt die Fälligkeit nicht vor dem
Ablauf der Einmonatsfrist (Artikel 2, Punkt 4) ein.
2. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, läßt sich aber aus Gründen, die der Versiche-
rungsnehmer
Allg. Bedingungen f.d.Fahrzeug-Kollisionskasko-Versicherung (KKB1993) (KKB93)
tritt die Fälligkeit nicht vor dem
Ablauf der Einmonatsfrist (Artikel 2, Punkt 4) ein.
2. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, läßt sich aber aus Gründen, die der Versiche-
rungsnehmer