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Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2013 (VBPZV108B2013)
ab.
Auszug aus gesetzlichen Bestimmungen
Einkommenssteuergesetz (EStG):
BGBl. Nr. 400/1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2011
§ 108b Absatz 1:
Für die Pensionszusatzversicherung und
Besondere Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Gemeindeorgane (AH3872.24)
gen mit Strafcharakter.
4.4. aufgrund von oder in ursächlichem Zusammenhang mit einer Umweltstörung.
Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern
durch I
Leistungsübersicht Wohnung/Eigenheim
Grundbesitz 3.000.000,- Bauherrenhaftpflicht 500.000,- Bauherrenhaftpflicht während Rohbauzeit ✔ Umweltstörung durch private Gefahrenquellen (Mineralöllagerung, Schwimmbäder, Solaranlagen, Hauschemikalien [...] em Schaden 2.000,- Erweiterter Neuwertersatz für Schäden in der Wohnung ✔ Außenversicherung - Weltdeckung bis 10% der VS Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bis 100% der VS Büroeinrichtung (inkl
Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2013.1 (VBPZV108B2013.1)
ab.
Auszug aus gesetzlichen Bestimmungen
Einkommenssteuergesetz (EStG):
BGBl. Nr. 400/1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2013
§ 108b.
(1) Für die Pensionszusatzversicherung und für
Allgem. Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2003)
(Wandsafes) müssen vorschriftsmäßig eingemauert sein (100mm Betonschicht mit der
Betonfestigkeitsklasse B 400).
3. Registrierkassen sind nach Geschäftsschluss offen zu lassen.
4. Sind Sachen in ständig bewohnten