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Dienstfahrten-Kaskoversicherung für Landesbedienstete (KA852) (KA852)
FAHRZEUG-KASKO - Dienstfahrten-Kaskoversicherung
für Landesbedienstete - KA852
1. Versicherungsschutz wird für jene Fahrten gewährt, die aufgrund dienstlicher Anordnung mit
dem Privat-Pkw des D
Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.21)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Sachschäden durch Umweltstörung auf eigenem
Grund - AH2001.21
1. Diese Deckungserweiterung gilt nur unter der Voraussetzung, dass auch die besondere
Vereinbarung Sachsc
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH459.2
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
tes A, Z
Veranstalter (AH358) (AH358)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH358
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH321) (AH321)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH321
REIFENHANDELSGESCHÄFTE UND VULKANISIERBETRIEBE MIT
MONTAGETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehende