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Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.21)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Sachschäden durch Umweltstörung auf eigenem
Grund - AH2001.21
1. Diese Deckungserweiterung gilt nur unter der Voraussetzung, dass auch die besondere
Vereinbarung Sachsc
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH459.2
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
tes A, Z
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH421) (AH421)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH421
REIFENHANDELSGESCHÄFTE UND VULKANISIERBETRIEBE MIT
MONTAGETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehende
Veranstalter (AH358) (AH358)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH358
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
Veranstalter (AH459) (AH459)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH459
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-