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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung - 2005 (VBBKV2005)
die betriebliche Kollektivversicherung vom
Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
(4) Werden Fragen vom Versicherungsnehmer unrichtig oder unvollständig beantwortet [...] der jeweiligen aus der Erhöhung
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resultierenden vertraglichen Ansprüche.
(5) Werden Fragen von einem Versicherten schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, ist der
Versicherer [...] entweder fixe Prämien mit oder ohne Valorisierung oder Prämien, die von einer
Bemessungsgrundlage abhängen, gewählt werden.
(2) Wurde ein Fixbetrag mit Valorisierung vereinbart, so wird dieser Fixbetrag
Basisinformationsblatt Klassische Pensionsvorsorge CLASSIC4LIFE 2022.4 (PIBLV20601.2022.4)
dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge
hängen davon ab, wieviel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt [...] in den Versicherungsbedingungen geregelt, die Sie als Kunde
erhalten und die wir Ihnen vorab auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
Wenn Sie nach 1
Jahr aussteigen
132,00€
Versicherungsbedingungen der Er- und Ablebensversicherung mit Auslosung - 2011 (VBERABAUS2011)
soll, ist auch
diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen verantwortlich.
(2) Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, können wir innerhalb von drei [...] Pflichten des Versicherungsnehmers
(1) Sie sind verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das Leben einer anderen Person
Produktinformationsblatt Merkur (PIBMerkur.2018)
informiert werden – vor
Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und
ehrlich zu beantworten.
− Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für die Prämienbefreiung bei Mutter- bzw. Vaterschaftskarenz, bei Bildungskarenz und bei Familienhospizkarenz (VBKAR2005)
z im Vertrauen darauf, dass alle mit dem Antrag
verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wurden.
(2) Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, kann der