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Glas-Pauschalversicherung für die Wirtschaftsgebäude (Gl2001.16)
GLASBRUCH - Pauschalversicherung für die Wirtschaftgebäude - Gl2001.16
In der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
1. Versiche
KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (ED3007.12)
Kraftfahrzeuge als Handelsware (Vollwert) ED3007.12
zum Wiederbeschaffungswert
Sofern die Gruppe "Kraftfahrzeuge als Handelsware (Vollwert) zum Wiederbeschaffung
USKV - Auslandsdeckung EU (AH3470.12) (AH3470.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - USKV; Auslandsdeckung für die Mitgliedsstaaten
der EU, Schweiz und Liechtenstein - AH3470.12
1. Abweichend von Art 3 AHVB besteht im Rahmen der Besonderen Bedingung AH34
Glas-Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Gl2002.16)
GLASBRUCH - Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude -
Gl2002.16
In der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
Auswahlverschulden - Personalleasing (AH3864.17) (AH3864.17)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Auswahlverschulden Personalleasing - AH3864.17
1. Reine Vermögensschäden als Folge betrieblicher Tätigkeiten aus dem Auswahlverschulden
im Bereich der Arbeits