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Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2013.2 (VBPZV108B2013.2)
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Österreich.
§ 12 Bezugsberechtigung
(1) Im Erlebensfall sind Sie als Versicherungsnehmer bezugsberechtigt. Als bezugsberechtigt im
Ablebensfall können Sie gemäß § 108b Absatz 1 Ziffer 2 Einkomm [...] Person, mit der der Versicherungsnehmer in einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft gelebt hat, oder
- hinterbliebene Waisen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(2) Der Bezugsberechtigte erwirbt [...] hinterbliebene Person, mit der der Versicherungsnehmer in einer
eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt hat, auf dessen Lebensdauer zu zahlende
Rente.
e) Eine mit dem Tod des Versicherungsnehmers beginnende
Besondere Versicherungsbedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung (VBUT1977)
(1) Tritt der Tod des Versicherten während der Beitragszahlungsdauer und vor Vollendung des 70.
Lebensjahres als Folge eines nach Beginn der Unfalltod Zusatzversicherung eingetretenen Unfalls und
innerhalb [...] iums für Finanzen vom 4. 10. 1977, GZ 96 905111-V/6177,
gültig nur im Zusammenhang mit Großlebensversicherungen.
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Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS (AmLand) (RS125)
) der mit dem Versicherungsneh-
mer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
3.5.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 3.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
4. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberu-
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.20)
Partner
oder Lebensgefährten stehen.
4.18.2.2. diese Kinder (Punkt 4.18.2.1.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres mitversichert, sofern sie in [...] nehmer in
häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte, eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte;
4.18.2. in den Punkten 4.2. bis 4.4., 4.6. bis 4.10. und 4.12. bis 4.17. darüber hinaus auch [...] Versicherungsnehmers,
seines mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
Das sind:
4.18.2.1. minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.18)
Partner
oder Lebensgefährten stehen.
4.16.2.2. diese Kinder (Punkt 4.16.2.1.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres mitversichert, sofern sie in [...] nehmer in
häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte, eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte;
4.16.2. in den Punkten 4.2. bis 4.4., 4.6. bis 4.10. und 4.12. bis 4.15. darüber hinaus auch [...] Versicherungsnehmers,
seines mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
Das sind:
4.16.2.1. minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und