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Kundenservice-Center Linz-Gruberstraße
Öffnungszeiten
Mo-Do 7.00-16.30, Fr 7.00-13.00USP-BH95 (USP-BH95)
Schmuck, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge und der in Wohnungen be-
findliche Hausrat.
GRUPPE E: ERGÄNZUNGEN
E.1. Aufräumungskosten:
Unter Aufräumungskosten sind die dem Versicherungsnehmer zur [...] werden muß.
Das sind zum Beispiel:
Gußmodelle, Web- und Jacquardkarten, Schablonen verschiedener Art, Guß-, Spritzguß-, Spritz-
und Preßformen, Schnitte, Stanzen und dgl., Matern, Klischees [...] gestatteten Ablagerungsstätte zu verstehen, soweit sie
die versicherten Sachen betreffen.
E.2. Abbruchkosten:
Unter Abbruchkosten sind die Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischen Anlagen und Geräten (AEVBID2009.1) (AEVBID2009.1)
Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall
Artikel 1
Versicherte Gefahren und Schäden
V E R S I C H E R U N G S S C H U T Z
1.Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort gegen nachweisbar von [...] versicherte Schäden oder Verluste
A U S S C H L Ü S S E
1. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden oder
Verluste, die eingetreten sind:
1.1 [...] hat dem Versicherer, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann
- jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Verpflichtung zur
Leistung zu gestatten;
- jede
Allg. B f. d. Infoverlust- u. Datentr.-Vers. el.. Anl. u. Ger. (AEVBID2009)
Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall
Artikel 1
Versicherte Gefahren und Schäden
V E R S I C H E R U N G S S C H U T Z
1.Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort gegen nachweisbar von [...] Artikel 3
Nicht versicherte Schäden
A U S S C H L Ü S S E
1. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, sind:
1.1 solange und soweit Hersteller, Verkäufer, Vermieter [...] hat dem Versicherer, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann
- jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Verpflichtung zur
Leistung zu gestatten;
- jede
GP-LW-98 (GP-LW-98)
freigesetzt worden sein.
1.2.4. Die Kosten einer kurzfristigen, einmaligen Zwischenlagerung - für e ine Höchstdauer von
sechs Monaten - übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme [...] der Voraussetzung, daß ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
1.2.5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des