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STURM - Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St5130.22)
STURM - privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
St5130.22
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder oh
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (DH1205.23)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare
Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen
beseitigen lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.23)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare Sorgfalt
abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare Sorgfalt
abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Sicherheitsvorschriften für besondere industrielle und gewerbliche Anlagen (SB95)
FEUER - Sicherheitsvorschriften für besondere industrielle und gewerbliche
Anlagen - SB95
Die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften sowie die Allgemeinen
Sicherheitsvorschriften für