Suche
Kraftfahrzeuge (ZHF17.1)
ZHF17.1
KRAFTFAHRZEUGE
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand auf dem Versi-
cherungsgrundstück
Milchgeldersatz (F819) (F819)
Entschädigung wird das Entgelt der Vormonate herangezogen.
Die Haftung beträgt:
- nach einem Brandschaden 30 Tage
- bei Stromtod 7 Tage
- bei Blitzschlag auf der Weide
Ausschluß Feuer (CS6) (CS6)
sich, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache nicht auf Schäden, die eingetreten sind
durch Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten ent-
stehenden
Mitversicherung von Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand (ZHF17)
ZHF17
KRAFTFAHRZEUGE
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand auf dem Versi-
cherungsgrundstück
Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (Fe1128.15)
Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) gilt als
Versicherungswert der Verkehrswert vereinbart.
Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Motors -
auch im Einstellraum