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Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG91-95) (ABG91-95)
Luft-
und Raumfahrzeugen, deren Teile und Ladung, durch Einsturz des Gebäudes, in dem sich das versi-
cherte Glas befindet, entstehen.
5. Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen
USP-GL94.2 (USP-GL94.2)
oder
b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versi-
cherungsnehmers geänderte Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage nicht dem
F-GPZ-95 (F-GPZ-95)
.
- Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von versicherten Sachen, die als Folge eines versi-
cherten Schadenereignisses radioaktiv verunreinigt (kontaminiert) wurden - sofern diese Maßnahmen
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH833)
-
heit nicht mehr gewährleistet ist. Unter diesen Voraussetzungen bezieht sich der Versi-
cherungsschutz insbesondere auch auf die Schäden an Decken, Wänden, Fußböden, Verputzen
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Grundschutz (LPGF-96) (LPGF-96)
un-
sachgemäße Instandhaltung der versicherten Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch vom Versi-
cherungsschutz ausgenommen.
7. Hobbywerkstätteneinrichtung
Die Einrichtung von Hobbywerkstätten