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BBEVA (BBEVA)
Besondere Bedingungen zu Tarif 807/808 - 1997
§ 1 Welche Aktienindizes liegen Ihrem Vertrag zugrunde?
(1) Ihrem Lebensversicherungsvertrag liegt ein Aktienkorb zugrunde, der folgende Aktienindiz
Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
sicherten Betrieb nicht mehr verwendet werden können.
(5) Für Betriebsunterbrechungen, deren Folgen sich im Betriebe ohne erhebliche Aufwendungen wieder
beseitigen lassen, haftet der V [...] Beschädigung oder Zerstörung
von Sachen, die nicht in der Polizze angeführt sind, auch wenn deren Beschädigung oder Zerstö-
rung die Folge eines Maschinenschadens ist.
Art. 4
Entgehender [...] die Wiederaufnahme des Betriebes in seinem früheren Umfang baldigst zu ermögli-
chen oder zu deren Aufwand er während dieser Zeit rechtlich verpflichtet ist.
(3) Als entgehender Betriebsgewinn und
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St130)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück - St130
Auf dem Versicherungsgrundstück zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder
ohne Abdeckungen, aufgestellte Whirl
Neuwertversicherung für Röntgeneinrichtungen (EG8) (EG8)
Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung
verursacht werden.
3.
Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer trägt je [...] Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden;
b) Schäden an Fahrzeugen;
c) Schäden an Wegen, Straßen und Brücken [...] stellung der Spitzengeschwindigkeit ist im einzelnen Falle die Auskunft der GeoSphere Austria
(GSA) oder deren Rechtsnachfolger maßgebend.
2. Als Hagelschaden gelten Zertrümmerungsschäden durch herabfallende
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF5)
Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern, deren Teile und Ladung
verursacht werden.
3. Selbstbeteiligung
3.1 Der Versicherungsnehmer [...] verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden;
b) Schäden an Fahrzeugen;
c) Schäden an Wegen, Straßen