Suche
Wasserrecht (AH417.2)
DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch Umweltstörung. Für diese
besteht Versicherungsschutz ausschließlich aufgrund einer Besonderen Vereinbarung
Wasserrecht (AH417.3) (AH417.3)
WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch Umweltstörung. Für diese
besteht Versicherungsschutz ausschließlich aufgrund einer Besonderen Vereinbarung
Hilfe und Beratung im Cyber-Dschungel - Die IT-Assistance
Gefahrensituationen und sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr, teilweise sogar weltweit, nutzbar. Diese speziellen Zusatzversicherungen sind meist einzeln oder in Kombination mit einem
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832.1)
Ansprüche aus Umweltschäden (pollution);
der Versicherungsschutz erstreckt sich somit in teilweiser Abänderung von Art 1.2.1.1 AHVB
nicht auf Personenschäden durch Umweltstörung. Sachschäden [...] Nachbar-
schaftshilfe durch Maschinen- bzw. Betriebshilferinge);
4. aus Sachschäden durch Umweltstörung
nach Maßgabe des Art 6 AHVB durch
4.1. Jauche, Düngemittel und Siloabwässer,
4.2. Lagerung [...] Sachschäden durch Umweltstörung bleiben auch
für den Fall, dass die besondere Vereinbarung gemäß Art 6 AHVB getroffen wurde, vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
15.4. Der Versicherungsschutz
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831)
Ansprüche aus Umweltschäden;
der Versicherungsschutz erstreckt sich somit in teilweiser Abänderung von Art 1.2.1.1
AHVB nicht auf Personenschäden durch Umweltstörung. Sachschäden [...] n durch Umweltstörung
bleiben auch für den Fall, dass die besondere Vereinbarung gemäß Art 6 AHVB getroffen
wurde, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
1.4. Der Versic